Kuder: „Ankauf von Datenmaterial bedarf der Einzelfallprüfung!“

Es gilt das gesprochene Wort.

Aktueller Anlass des Antrages der FDP-Fraktion ist der Ankauf der Daten-CD aus der Schweiz durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen und mögliche Ankäufe durch weitere Länder.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) stellt klar: „Es bedarf stets der rechtlichen Prüfung des Einzelfalls, ob derart angebotene Informationen durch die Verwaltung „erworben“ werden können. Wenn ein Erwerb rechtlich einwandfrei zulässig ist, dann sollte man es auch tun.“

„Das Gebot und die Regeln rechtsstaatlichen Handelns der staatlichen Behörden“, führt Ministerin Kuder fort, „werden durch das Grundgesetz vorgegeben. Daran sind alle staatlichen Behörden gebunden. Konkretisiert werden diese Regeln durch die einschlägigen Gesetze, beispielsweise wie die Abgabenordnung, und die dazu ergangene Rechtsprechung. Bei jedwedem Verstoß dagegen steht den davon betroffenen Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsweg bis hin zum Bundesverfassungsgericht offen. Weitere Bestimmungen für den Einzelfall – wie in dem von der FDP formulierten Antrag – sind deshalb nicht erforderlich.“

„Mit dem vorliegenden Antrag,“ so Ministerin Kuder weiter, „wird eine dezidierte Beschränkung des staatlichen Handlungsspielraums unabhängig von den Umständen des Einzelfalls angestrebt. Dies könnte zu unerträglichen und grotesken Ergebnissen führen: Beispielsweise wenn es etwa Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden prinzipiell verwehrt wäre, auf ihnen angebotene Erkenntnisse zuzugreifen, die Dritte vielleicht nicht rechtmäßig erlangt haben. Hier müssen wir an die Vorbereitung schwerer Straftaten oder sonstiger erheblicher Gefahrenlagen für die öffentliche Sicherheit denken, die dann eventuell nicht verhindert werden könnten. Das kann doch nicht gewollt sein!“