Gesetzentwurf zur Aufbewahrung des Schriftgutes der Gerichte

Der nun dem Landtag vorliegende Gesetzentwurf regelt die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden.

Bislang ist die Aufbewahrung dieses Schriftgutes durch bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften, die sogenannten Aufbewahrungsbestimmungen, geregelt.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Bei den insbesondere in Strafakten und Akten des Strafvollzuges erhobenen Daten handelt es sich um sensible personenbezogene Daten, die in individualisierter, nicht anonymer Form erfasst werden. Hier wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse eingeschränkt. Daher bedarf es einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss.“

Der Gesetzentwurf orientiert sich weitgehend an dem Schriftgutaufbewahrungsgesetz für die Bundesgerichte und den Generalbundesanwalt.

Der Gesetzentwurf

– regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Aufbewahrung von Gerichts-, Staatsanwaltschafts- und Vollzugsakten und
– ermächtigt das Justizministerium, die konkrete Dauer der Aufbewahrungsfristen durch Rechtsverordnung festzulegen.