Das Betreuungsgeld in der Diskussion

Betreuungsgeld ist keine familienförderliche Maßnahme…


Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Inanspruchnahme von Betreuungsgeld im Jahr 2015“ (Drs. 6/3963) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Anstieg bei der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes zu verzeichnen ist, hat es nicht den Status einer familienförderlichen Maßnahme. Mit insgesamt 1700 Anträgen im Zeitraum zwischen August 2014 und Mai 2015 ist die Quote nach wie vor eher gering und hat lediglich geringe Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Plätzen in einer Kindertageseinrichtung im Land. Insbesondere die hohe Anzahl von Alleinerziehenden, die das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, ist bedenklich. Gerade Kinder in solchen Familien sind besonders armutsgefährdet.

Es bleibt dabei: Das Betreuungsgeld als familienpolitische Leistung ist nicht relevant. Die Mittel sollten besser in sinnvolle Maßnahmen fließen. Dazu zählen u.a. die Absenkung des Betreuungsschlüssels sowie weitere Qualitätsverbesserungen in den Kitas und die perspektivische Befreiung der Eltern von den Kita-Beiträgen.

Wie die Debatten zu diesen Themen im Landtag immer wieder zeigen, weigert sich die Landesregierung, diese Verbesserungen anzugehen. SPD und CDU warten lieber die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Sinn und Unsinn des Betreuungsgeldes ab. Dabei klagt auch die SPD stets darüber, dass Kinder durch das Betreuungsgeld von dem Kita-Besuch abgehalten werden.

In den Einrichtungen erfolgt die frühkindliche Bildung, und Bildung ist der wichtigste Schlüssel gegen Kinderarmut. Da auch die SPD dies zumindest in ihren Reden immer wieder betont, sollte auch sie sich dafür einsetzen, dass das Betreuungsgeld abgeschafft wird und die Mittel für sinnvolle Maßnahmen eingesetzt werden.“

Pressemitteilung Linksfraktion M-V