Vorsitzender des Europaausschusses vertritt Landesinteressen in Brüssel

Detlef Müller zur Zukunft der EU-Förderpolitik beim Ausschuss der Regionen

In Brüssel wird Detlef Müller, Vorsitzender des Europa- und Rechtsausschusses des Landtages, am Donnerstag und Freitag dieser Woche (31. März und 1. April 2011) die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ausschuss der Regionen vertreten. Beraten werden an beiden Tagen vor allem die Zukunft der europäischen Förderpolitik sowie des EU-Haushalts.

Detlef Müller: „Es wird darum gehen, die Landesinteressen möglichst effizient zu vertreten. Milliardenbeträge werden für Regionalentwicklung, europäische Integration und Solidarität für die Zeit nach 2013 zur Verfügung gestellt. Allein ein Drittel des europäischen Haushalts entfällt auf die so genannte Kohäsionspolitik, mit der dazu beigetragen werden soll, den wirtschaftlichen Abstand ärmerer Regionen der EU aufzuholen. Wir müssen als Land darauf achten, dass wir trotz der Erfolge der vergangenen Jahre auch in Zukunft noch die benötigten Fördermittel erhalten. Dazu ist auch ein ausreichend finanziell ausgestatteter EU-Haushalt erforderlich. Das ist auch das Ergebnis einer Delegationsreise von Mitgliedern zweier Landtagsausschüsse nach Brüssel in der vorigen Woche.“

Vom 21. bis 23. März 2011 war bereits eine Delegation bestehend aus Abgeordneten des Europa- und Rechtsausschusses sowie des Finanzausschusses nach Brüssel gereist, um in Gesprächen mit Europaabgeordneten, Kommissions- und Ratsvertretern aktuelle Fragen und Positionen zu diskutieren und den Standpunkt des Landes zu verdeutlichen.

Hintergrund zum Ausschuss der Regionen (AdR):

Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.

Quelle: Landtag Mecklenburg-Vorpommern