Opferhilfe Thema auf der Justizministerkonferenz in Berlin

Uta-Maria Kuder: „Opferhilfe muss intensiviert werden – Modellprojekt zur „Psychosozialen Prozessbegleitung“ ist hierfür ein hervorragendes Beispiel!“

„Die Justiz hat die Opferhilfe fest im Blick“, so Ministerin Uta-Maria Kuder (CDU) am 09.11.2011 auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin. „Trotz der in der Vergangenheit erzielten gesetzgeberischen, finanziellen und praktischen Verbesserungen der Opferrechte, muss vor allem den Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualdelikte weitere Hilfe zuteil werden, die sie aufgrund der durch die Straftaten verursachten psychischen und physischen Belastungen und Traumatisierungen benötigen.“

„Dies ist – und das ist ein klares Signal der Justizministerkonferenz –  eine gemeinsame Aufgabe von Justiz, Sozial und Gesundheitsressorts aller  Länder und des Bundes. Hierzu haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder einstimmig ausgesprochen,“ so Ministerin Kuder weiter. „Die bereits bestehenden Angebote der Opferhilfe und -unterstützung müssen effektiver umgesetzt und nötigenfalls weiter ausgebaut werden. Den Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualdelikte müssen möglichst frühzeitig angemessene Hilfe zuteil werden.“

Justizministerin Uta-Maria Kuder „Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern geht hier mit gutem Beispiel voran. Bundesweit einmalig führt die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern seit Juli 2010 das Modellprojekt „Psychosoziale Prozessbegleitung“ durch – einmalig in Professionalität, Qualität und Umfang. Mit der Psychosozialen Prozessbegleitung sollen kindlichen, jugendlichen und heranwachsenden  Opfern von Gewalttaten fachliche Unterstützung – von Anzeigeerstattung bis zur rechtskräftigen Entscheidung bei Gericht – gewährt werden. Kinder und Jugendliche bedürfen der besonderen Fürsorge des Staates – gerade der Justiz, um die besondere Situation, die zusätzlich zu dem erlittenen Leid mit dem Strafverfahren auf sie zukommt, ohne erneute Traumatisierung bestehen zu können.“

„Schon über 50 Fälle wurden seit Beginn des Modellprojektes durch die besonders qualifizierten Prozessbegleiterinnen begleitet,“ ergänzt Ministerin Kuder. „Das Projekt hat sich über unsere Landesgrenzen hinaus inzwischen herum gesprochen. Auf Einladung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz und des Saarlandes hat meine Projektleiterin Vertreterinnen und Vertretern der Justiz und der örtlichen Beratungslandschaft das Projekt vorgestellt. Auch  war es Thema auf dem Opferhilfekongress in Niedersachsen im September dieses Jahres. Ein Stein ist ins Wasser geworfen und zieht seine Kreise – und bringt uns hoffentlich meinem Ziel näher: Ich wünsche mir für die Bundesrepublik, dass – wie in Österreich – ein gesetzlicher Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung für alle Opfer von Gewaltstraftaten besteht. Wir sind mit unserem Modellprojekt auf dem richtigen Weg.“

Quelle: Justizministerium MV