Landkreis Nordvorpommern ist erster Landkreis mit bestätigtem Haushalt 2009

Der Landkreis Nordvorpommern ist der erster Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern, der für dieses Jahr einen vom Innenministerium bestätigten Haushalt vorweisen kann. In einem entsprechenden Schreiben informierte Innenminister Lorenz Caffier kürzlich den Landkreis über seine Entscheidungen zum Haushalt 2009. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung durch den Landkreis ist damit die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung vorbei und freiwillige Leistungen, wie die finanzielle Unterstützung der Vereine, sind nun grundsätzlich möglich. Auch für wichtige Investitionen zum Beispiel im Straßenbau ist jetzt der Weg frei.

Lediglich für die geplante gemeinsame Regionalleitstelle der Landkreise Nordvorpommern und Rügen sowie der Hansestadt Stralsund hat sich der Innenminister eine spätere Kreditgenehmigung vorbehalten. „Die geplante Zusammenarbeit sehe ich durchaus positiv. Es sollten jedoch zunächst noch Standortalternativen untersucht werden, um möglichst leistungsfähige und kostengünstige neue Strukturen zu schaffen“, stellt der Innenminister klar.

Innenminister Caffier lobte die konsequente Haushaltsführung Nordvorpommerns als vorbildlich. Trotz hoher Sozialausgaben habe der Landkreis bisher jedes Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. „Der Landkreis Nordvorpommern ist bisher stets verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgegangen. Wenn die Bemühungen auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden, sehe ich Nordvorpommern auf einem guten Weg, auch in schwierigen Zeiten leistungsfähig zu bleiben“, so Minister Caffier.

Auch wenn sich die Haushaltslage des Landkreises im Vergleich zum Vorjahr weiter stabilisiert hat, konnte das Innenministerium dem Kreis noch keine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigen. So werden teilweise noch investiv gebundene Mittel für den laufenden Haushalt eingesetzt und ein freier Finanzspielraum für zusätzliche Investitionen ist derzeit auch nicht vorhanden.