Hamburg. Überwältigende Zustimmung der Frühjahrskonferenz zum Vorhaben der Justiz Mecklenburg-Vorpommern!
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Mit überwältigender Mehrheit haben sich heute die Justizministerinnen und Justizminister für unser Bestreben für die Schaffung einer klarstellenden gesetzlichen Regelung für die Übermittlung personenbezogener Daten der Bewährungshelfer an die Polizei, die Strafvollstreckungsbehörde und die Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs ausgesprochen. Darüber freue ich mich sehr!“
Justizministerin Kuder betont: „Unser Konzept der Integralen Straffälligenarbeit – kurz InStar – in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern lebt von einem intensiven Informationsaustausch: Die enge Verzahnung von Vollzugseinrichtungen und Bewährungshilfe beinhaltet sowohl ein verbindliches gegenseitiges Informationssystem als auch ein standardisiertes Verfahren zur Optimierung der Kontroll- und Unterstützungsdichte. Damit wird sichergestellt, dass der für den Haftentlassenen zuständige Bewährungshelfer frühzeitig die Informationen aus dem Vollzug erhält, die er für eine Ziel führende Arbeit mit dem Haftentlassenen benötigt.“
„Die Bedeutung einer klarstellen gesetzlichen Regelung für die Übermittlung personenbezogener Daten gilt auch“, so Ministerin Kuder weiter, „für unser Konzept „FoKuS“ (Für optimierte Kontrolle und Sicherheit) für besonderes rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter: Eine Vielzahl von Informationen, die im Laufe der Zeit von Staatsanwaltschaft, der Justizvollzugsanstalt, der Führungsaufsichtsstelle, dem Bewährungshelfer und der örtlichen Polizeidienststelle über den zur Tätergruppe gehörigen Verurteilten vorliegen, führt „FoKuS“ zusammen. Das Ziel ist, schneller und zielgenauer auf Weisungsverstöße oder andere Anzeichen für kriminelle Gefährdungen und gefährliche Rückschläge des Verurteilten zu reagieren – um die Begehung neuer mit schweren körperlich und psychischen Schäden für die Opfer verbundene Straftaten zu vermeiden.“
Die Justizministerinnen und Justizminister haben weiter das Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zum Umgang mit gefährlichen Straftätern und Prüfung der Option Fußfessel diskutiert. Die Bundesregierung hatte sich gestern auf eine Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung geeinigt. Die Pläne sehen vor, dass es die Sicherungsverwahrung nur noch dann geben soll, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war, zumindest vorbehaltlich. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die erst am Haftende angeordnet wird, soll es dagegen nicht mehr geben.
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ersatzlos zu streichen, halte ich für sehr bedenklich. Stattdessen eine elektronische Überwachung von entlassenen Straftätern – sogenannte Fußfessel – einzuführen, wird nicht reichen. Die elektronische Kontrolle von Straftätern, die nach ihrer Haftentlassung weiterhin als gefährlich eingestuft sind, kann eine wichtige Ergänzung zu polizeilichen Schutzmaßnahmen sein. Die elektronische Fußfessel wird aber nicht das hohe Maß an Sicherheit vor potentiell gefährlichen Tätern wie hinter Gefängnismauern garantieren können!“
„Entscheidend ist, dass die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern geschützt werden muss. Gemeinsam die zukünftige Ausgestaltung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung konstruktiv diskutieren – gerade im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung“, so die Ministerin weiter.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben nun die Bundesregierung gebeten, die Diskussion zur Reform der Sicherungsverwahrung auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte fortzuführen und zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.