Im Streit die Kehle mit Küchenmesser durchschnitten

Opfer schwer verletzt, mutmaßlicher Täter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat am heutigen Nachmittag bei dem Amtsgericht Rostock Haftbefehl gegen den am gestrigen Abend vorläufig festgenommenen 28-jährigen Andreas K. aus Rostock erwirkt. Der Beschuldigte ist des versuchten Totschlages, der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte dringend verdächtig.

Am Donnerstagabend war es in einer Wohnung in Rostock-Reutershagen gegen 20.40 Uhr nach dem Genuss alkoholischer Getränke zu einem Streit zwischen zwei von drei beteiligten Männern gekommen. Der Beschuldigte soll sich nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung in die Küche der Wohnung begeben und dort ein Küchenmesser ergriffen haben, mit welchem er sodann den in einem Sessel sitzenden Geschädigten Gordon J. angegriffen haben soll. Dabei soll er den Kopf des Gordon nach hinten gezogen und ihm dann einen tiefen Schnitt am Hals in Höhe des Kehlkopfes versetzt haben. Gordon gelang es mit seiner Gegenwehr und Unterstützung des Wohnungsinhabers Sch., den Beschuldigten von der Fortsetzung seiner Attacke abzuhalten. Die etwa 6 cm lange Schnittverletzung am Hals konnte durch den herbeigerufenen Notarzt genäht werden. Lebensgefahr bestand nicht. Die kurze Zeit später in der Wohnung eingetroffenen Polizeibeamten nahmen den Beschuldigten vorläufig fest. Dabei widersetzte sich der Beschuldigte noch mit körperlicher Gewalt dem Zugriff der Polizeibeamten – unter anderem indem er einen von ihnen in den rechten Handrücken biss und mit seinen Füßen ziellos um sich trat. Die dann beim Beschuldigten vorgenommene Atemalkoholmessung zeigte eine Alkoholkonzentration von 1,79 Promille an.

Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. Er wurde zuletzt am 16. April 2007 durch das Amtsgericht Rostock wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Er wird unter anderem mit einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu rechnen haben.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock entsprechend hat der Haftrichter des Amtsgerichts Rostock wegen des dringenden Verdachts einer der Schwerkriminalität zuzuordnenden Straftat Haftbefehl gegen Andreas K. erlassen.

Staatsanwaltschaft Rostock