Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute in der Justizvollzugsanstalt Waldeck die Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit der Mitglieder der Anstaltsbeiräte im Justizvollzug besonders gewürdigt.
„Mein Dank gilt den Mitgliedern der Anstaltsbeiräte, die sich mit hohem persönlichen Einsatz für den Justizvollzug engagieren. Ihre Beratung, ihre Anregungen, aber auch die mit dem Amt übernommene Kontrollfunktion sind für die Fortentwicklung des Justizvollzuges unverzichtbar. Mit ihrer Tätigkeit leisten sie auch einen wichtigen Beitrag, eine Verbindung zwischen Vollzug und der Gesellschaft draußen herzustellen,“ so Kuder heute in Waldeck.
Die Anstaltsbeiräte aller Justizvollzugseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern informierten sich heute gemeinsam mit der Ministerin schwerpunktmäßig über die Arbeit in der sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Waldeck. Nach dem Strafvollzugsgesetz besteht eine gesetzliche Verpflichtung, insbesondere Sexualstraftätern eine Sozialtherapie zu ermöglichen, wenn eine erhebliche Freiheitsstrafe ausgesprochen worden ist und diese Maßnahme angezeigt ist. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2004 in der Justizvollzugsanstalt Waldeck eine sozialtherapeutische Abteilung mit 50 Therapieplätzen in Betrieb genommen, in der die Inhaftierten durch Psychologen und Sozialpädagogen intensiv betreut und behandelt werden.
Die §§ 162-165 des Strafvollzugsgesetzes bilden die Grundlage für die Tätigkeit der Anstaltsbeiräte. Das Gesetz sieht vor, dass bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte gebildet werden. Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.
Die Mitglieder der Anstaltsbeiräte sind sozial und politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die meist im Landkreis oder in der Stadt im öffentlichen Leben und in der Wirtschaft aktiv tätig sind. Sie werden von der Landesregierung bestellt. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.
U.a. können sich die Mitglieder der Beiräte über die Unterbringung der Gefangenen, ihre Beschäftigung, die berufliche Bildung sowie Unterkunft, Verpflegung, Versorgung und Behandlung unterrichten.