Bewusste Täuschung der Wahlbürger

Justizsenator Lüdemann sollte zurücktreten
Es ist nicht nur peinlich, sondern geradezu eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit, wenn ein Justizsenator zentrales Zahlenmaterial zurückhält, das ihm seit September 2007 bekannt ist. Der nahe Wahltermin ist keine Rechtfertigung für die unterbliebene Information. Lüdemann ist schließlich Justizsenator. Als solcher ist er untragbar geworden, weil er eine ( sicher nicht persönlich zu verantwortende jahrelange Fehlinformation) im September nicht unverzüglich korrigiert hat. Sicher muss es nicht wegen jeder Zahlenberichtigung eine Landespressekonferenz geben, gestand Nockemann zu.

Aber die Fakten, die Lüdemann im September bekannt geworden sind, sind für die Beurteilung der CDU Justizpolitik von zentraler Bedeutung. Der Senat hatte durch die Veröffentlichungen unzutreffenden Datenmaterials in den Jahren zuvor eine Verpflichtung, die Informationslage unverzüglich nach Kenntniserlangung zurechtzurücken. Dass dies nicht geschehen ist, ist Lüdemann persönlich vorzuwerfen, so der Landesvorsitzende der Zentrumspartei. Dass es auch anders geht, habe ich Ende 2003 als Innensenator unter Beweis gestelt, als ich die seinerzeit falsche polizeiliche Kriminalstatistik unverzüglich gegen den ausdrücklichen Rat des damaligen Polizeipräsidenten öffentlich gemacht habe.