Bäderverkaufsverordnung – Ministerium legt Rechtsmittel ein

Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt.

Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe hat das Wirtschaftsministerium nunmehr entschieden fristwahrend bis zum 11. Juni 2010 Rechtsmittel einzulegen. Die Bäderverkaufsverordnung wirkt über den 11. Juni 2010 vorerst noch fort, bis das Urteil des OVG Rechtskraft erlangt hat bzw. bis eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen worden ist.

„Das Wirtschaftsministerium befindet sich gegenwärtig auch mit den Klägern in einem konstruktiven Dialog. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die gemeinsam getragen wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Jürgen Seidel am Mittwoch in Schwerin.