21 Straftaten gegen Wahlkreisbüros in M-V 2010

In den ersten fünf Monaten des Jahres 2010 sind insgesamt 21 Straftaten gegen Wahlkreisbüros von Mitgliedern des Landtages Mecklenburg-Vorpommern polizeilich erfasst worden.

Dies teilte Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider heute (3. Juni 2010) in Schwerin mit. Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern habe die Landtagsverwaltung im Zusammenhang mit den jüngsten Anschlägen entsprechend informiert, sagte Bretschneider. Allein im Mai dieses Jahres wurden demnach landesweit insgesamt 11 Straftaten begangen, die sich gegen Wahlkreisbüros von Abgeordneten der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und FDP richteten.

Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider:

„Anschläge auf Wahlkreisbüros von Landtagsabgeordneten verurteile ich scharf. Gewalt gegen Sachen oder gar Menschen kann niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein, denn Gewalt ist kein Argument. Wer zu solch feigen Mitteln greift, tritt die Werte unserer demokratischen Gesellschaft mit Füßen. Es handelt sich um Straftaten, die von Polizei und Justiz verfolgt werden.

Seit Jahresbeginn ist die Zahl der begangenen Straftaten deutlich gestiegen. Auffällig ist aus meiner Sicht, dass Straftaten gegen Büros von Abgeordneten der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP im Mai sprunghaft zugenommen haben. Ich sehe hier einen klaren Zusammenhang zwischen diesen Taten und Einträgen auf rechtsextremen Internetseiten, in denen zum Beispiel dazu aufgerufen wurde, Wahlkreisbüros demokratischer Mitglieder des Landtages ‚aufzusuchen’. Ich werte das als gezielte Aufforderung zu Sachbeschädigungen. Mittlerweile scheinen die Rechtsextremisten eine Stufe weiter gehen zu wollen und reden – wie jüngst ebenfalls im Internet – sogar von körperlicher Gewalt gegen Abgeordnete.

Die Häufung von Straftaten gegen Büros von Landtagsabgeordneten passt zu all dem, was in der rechtsextremistischen Szene und damit auch in der NPD mittlerweile für völlig normal gehalten wird: von Gewalt zu reden. Ich finde, dass es für sich spricht und an Eindeutigkeit kaum zu überbieten ist, wenn eine Partei wie die NPD vor Schulhöfen CDs verteilt, auf denen Lieder mit Texten wie „Ich kenne deinen Namen, ich kenne dein Gesicht, Du bist die Faust nicht wert, die deine Nase bricht (…)“ zu finden sind.

Dies verdeutlicht, was das Verwaltungsgericht Greifswald jüngst in einem Urteil unter dem Aktenzeichen 2 A 1011/09 bezogen auf die NPD festgestellt hat. Dort heißt es:

‚(…) Insbesondere der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern weist mit seinen Verbindungen zur neonazistischen Szene eine deutliche Nähe zum historischen Nationalsozialismus auf und strebt einen „kompletten Systemwechsel“ an. (…)‘ „