Tesch: Finanzierung der Theater weiterhin sicher

„Mit dem FAG-Theatererlass wird besiegelt, dass sich die Theater und Orchester auch weiterhin auf das Land als zuverlässigen Partner verlassen können, die Finanzierung war und ist durchgehend gesichert“, so Kultusminister Henry Tesch nach dem heutigen Beschluss der Landesregierung zum neuen FAG-Theatererlass 2010 bis 2013, der rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft tritt.

Danach erhalten die Orchester und Theater des Landes jährlich insgesamt 35,8 Millionen Euro vom Land.

„Es wurde eine Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung der Theater und Orchester entwickelt, die den Prozess der Neustrukturierung der Theater- und Orchesterlandschaft mit der Errichtung von zwei Kulturkooperationsräumen weiter voran bringen wird – so, wie es die Landesregierung 2008 in den Eckpunkten zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen 2010 – 2020 beschlossen hat“, so Tesch weiter.

Entsprechend des Eckpunktepapiers der Landesregierung orientiert sich die Förderung an den bisherigen Kriterien (Grundbeträge, Einwohnerzahlen in der Theaterregion, Gesamtausgaben, Besucherzahlen und Quote aus Einnahmen und Personalausgaben). Die Verteilung der Zuweisungen für die Träger der strukturbestimmenden Theater und Orchester nach dem neuen FAG-Erlass enthält unter anderem einen um 15 Prozent höheren Anteil leistungsbezogener Kriterien sowie Anreize für Fusionen bei der Berechnung der variablen Zuweisungsanteile. Eine stufenweise Einführung des neuen Systems ist vorgesehen, damit sich alle Beteiligten besser auf veränderte Zuweisungen einstellen können.

Der neue FAG-Erlass regelt unter anderem auch, dass die weitere finanzielle Unterstützung von Einspartentheatern (Theater Parchim, Theater Anklam, Deutsche Tanzkompanie) und Bespieltheatern (Güstrow, Wismar) künftig tragfähige Kooperationen oder Fusionen mit einem der strukturbestimmenden Mehrspartentheater voraussetzt.

Hintergrund

Ziel laut Eckpunktepapier der Landesregierung zur  Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstruktur in M-V:

Kulturkooperationsraum I: mit der Mecklenburgische Staatstheater Schwerin gGmbH und dem Volkstheater Rostock sowie mit den Theatern Parchim und Wismar und ggf. dem Ernst-Barlach-Theater Güstrow,

Kulturkooperationsraum II: mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz, der Theater Vorpommern GmbH, der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH, der Deutschen Tanzkompanie Neustrelitz und ggf. dem Ernst-Barlach-Theater Güstrow).

Zur Umsetzung des Eckpunktepapiers fanden regelmäßig Einzelgespräche mit den theater- und orchestertragenden Kommunen sowie mit Fachverbänden und Vereinen statt. Die aktuelle Strukturentwicklung in den Kulturkooperationsräumen ist Ergebnis der Gespräche. Besonders im Kulturkooperationsraum II, aber auch im Kulturkooperationsraum I sind bereits neue Strukturen entstanden.

Im Kulturkooperationsraum II werden bereits die Grundlagen zur vollständigen Umsetzung der Strukturvorschläge der Landesregierung geschaffen.
Der Verhandlungsprozess zur Entwicklung neuer Theater- und Orchesterstrukturen sollte auch im Kulturkooperationsraum I mit Nachdruck und ergebnisorientiert weiter geführt werden.