Sellering: Beiträge für öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind gerechter

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sich derzeit mit einer grundsätzlichen Neuordnung bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

„Es geht um nicht weniger als einen kompletten Systemwechsel bei der Erhebung der Rundfunkgebühren: weg von der Gebühr, hin zum Beitrag“, sagte Ministerpräsident Erwin Sellering am Mittwoch in einer Landtagsrede mit Blick auf den Gesetzentwurf zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. „Das heißt für Privathaushalte, dass Sie künftig pro Haushalt einen einheitlichen Beitrag zahlen – unabhängig von den vorhandenen Geräten.“ Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks werde damit auf eine solide und zukunftssichere Basis gestellt.

Die Regierungschefs der Länder hatten dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Mitte Dezember zugestimmt. Er muss nun von den 16 Länderparlamenten beschlossen werden. Mecklenburg-Vorpommern habe bei den Beratungen im Kreise der Regierungschefs wichtige Verbesserungen erzielt. Die Tourismuswirtschaft sei entlastet worden und auch die Beiträge für kleine und mittlere Betriebe seien gerechter gestaltet worden. Für Betriebe wird der Beitrag gestaffelt nach Anzahl der Betriebsstätten sowie der Mitarbeiter pro Filiale fällig.

„Der Staatsvertrag schafft mehr Beitragsgerechtigkeit für alle ehrlichen Zahler“, betonte der Ministerpräsident. Wer Sozialleistungen erhalte, etwa in Form von ALG 2 oder Grundsicherung im Alter, bleibe auch weiter vom Beitrag befreit. Zusätzlich wird die Härtefallregelung erweitert, so dass mehr Menschen eine Befreiung bekommen. Unnötiger Verwaltungsaufwand für die Kontrolle vorhandener Geräte werde vermieden. Besonders wichtig sei ihm, dass die Umstellung nicht mit einer Erhöhung verbunden ist.

Quelle: Ministerpräsident MV