Schwesig begrüßt Einigung zum Kinderschutzgesetz

Deutlich weniger Bürokratie bei der Umsetzung

Sozialministerin Manuela Schwesig wertet die Einigung zum Bundeskinderschutzgesetz als einen Erfolg für Kinder und Familien in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland. „Es war richtig, dass die Länder den ersten Entwurf zum Kinderschutzgesetz der Bundesregierung gestoppt und Nachbesserungen gefordert haben“, sagte Schwesig am gestrigen Dienstag.

In den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Bundestagsfraktionen konnte Sozialministerin Schwesig eine nachhaltige dauerhafte Finanzierung der Familienhebammen durch den Bund mit 30 Mio. Euro erreichen.

Ebenso wurde das Gesetz in wichtigen Punkten entschlackt, so dass jetzt deutlich weniger Bürokratie bei der Umsetzung besteht.

Der Bund beteiligt sich außerdem dauerhaft ab 2014 mit 15 Mio. Euro und in den Folgejahren mit zusätzlich 21 Mio. Euro jährlich für die Netzwerke früher Hilfen. „Es ging den Ländern nie um die Verhinderung des Kinderschutzgesetzes, sondern um spürbare Verbesserungen“,sagte Schwesig. Mit dem jetzt gefundenen Verhandlungsergebnis verdiene das Kinderschutzgesetz auch seinen Namen.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss dem Kinderschutzgesetz jetzt noch zustimmen. Am Freitag soll das Gesetz den Bundesrat in Berlin passieren.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV