Keine Rechtsextreme als Kita-Träger

Sozialministerin schafft neue Regelung

Sozialministerin Manuela Schwesig will die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern vor rechtsextremen Einflüssen in Kindertagesstätten schützen. Träger von Einrichtungen müssen vom 1. August an nachweisen, dass sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Boden der Verfassung stehen. „Wer sich nicht zweifelsfrei zum Grundgesetz bekennt, der darf keine Kita übernehmen“, sagte Schwesig heute in Schwerin. Es habe bereits Versuche von Rechtsextremen gegeben, die jedoch abgewendet wurden.

„Die Bildung von Kindern muss auf Basis der grundgesetzlichen Werteordnung erfolgen, heißt es in der Präambel zum Kindertagesförderungsgesetz. Das ist für uns die Basis, um von den Trägern eine Erklärung zu verlangen, dass sie hinter diesen Werten stehen“, so die Ministerin. Wer dieses Bekenntnis verweigere, werde künftig keine Erlaubnis für den Betrieb einer Kita bekommen.

Der Erlass gilt für alle Neuanträge, nicht für die bestehenden rund 1.100 Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Anlassbezogen – etwa bei einem Trägerwechsel – wird der Erlass jedoch wirksam. Die anerkannten Träger, wie die Mitglieder der Wohlfahrtsverbände, müssen eine Selbsterklärung abgeben, wonach sie Sorge dafür tragen, dass die Erzieherinnen auf dem Boden der Verfassung stehen. Bei den freien Trägern müssen zudem persönliche Erklärungen abgegeben werden, ob die handelnden Personen für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte werden grundsätzlich um Stellungnahme gebeten, ob und inwieweit der Träger eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.