Verschärfung des Strafrechts bleibt hinter Vorstellungen der Polizei zurück

Die in der vergangenen Woche von der Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg beschlossene Verschärfung des Strafrechts bleibt weit hinter den Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg- Vorpommern zurück.

Die IMK hatte am 28.05.10 den vom Bundesinnenminister eingebrachten Vorschlag unterstützt und sich für die Erhöhung des Strafrahmens des § 113, Absatz 1 StGB von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen.

Michael Silkeit, GdP – Landesvorsitzender: „Positiv ist, dass die IMK überhaupt auf die anwachsende Gewalt gegenüber Polizeibeamten reagiert hat. Leider wird aber die Verschärfung des § 113 StGB kaum eines unserer Probleme lösen. Eine Vielzahl von Angriffen auf Polizisten findet nicht bei konkreten Vollstreckungssituationen statt. So werden beispielsweise weder der Greifswalder Molotowcocktail noch die Stein- und Flaschenwürfe Rechtsradikaler in Dierkow vom § 113 StGB erfasst.“

Die GdP M-V hatte große Erwartungen an die vor wenigen Tagen veröffentlichten Zwischenergebnisse einer Länderstudie zu Übergriffen auf die Polizei geknüpft. Über 20.000 Polizeibeamte nahmen an dieser Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) teil. Die Ergebnisse sind alarmierend und besorgniserregend.