Urteil über die kommunale Verfassungsbeschwerde des Landkreises Bad Doberan

Urteilsverkündung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern am 26. November 2009, 11:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landesverfassungsgericht wird am Donnerstag, den 26. November 2009, um 11:00 Uhr im Saal I (116) des Gerichtsgebäudes Domstraße 7 in Greifswald das Urteil über die kommunale Verfassungsbeschwerde des Landkreises Bad Doberan verkünden, die sich gegen das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410) richtet.
Danach sind die Kommunen verpflichtet, spätestens zum Haushaltsjahr 2012 die doppelte Buchführung (Doppik) einzuführen. Gegen die Doppik als solche wendet sich der Landkreis nicht.
Er ist vielmehr der Auffassung, dass die gesetzlichen Vorgaben ohne einen finanziellen Ausgleich für die Kosten der Umstellung vor allem gegen das Konnexitätsprinzip (Art. 72 Abs. 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern) verstoßen. Die mündliche Verhandlung hierzu hat am 10. September 2009 stattgefunden. In dem Verkündungstermin, der öffentlich ist, wird das Landesverfassungsgericht auch die wesentlichen Entscheidungsgründe mitteilen.

gez. Nickels