Staatsanwaltschaft Schwerin klagt Großmutter an

Tod von Zwillingsmädchen im Sommer 2010 wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen eine 58-jährige Frau aus der Region um Lübz Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Parchim erhoben. Ihr wird der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen gemacht.

Am 03.07.2010 passte die Angeschuldigte auf ihre beiden anderthalb-jährigen Enkeltöchter in einem Schrebergarten auf, worum sie von ihrer Tochter gebeten worden war. Hierbei soll die Angeschuldigte erhebliche Mengen an Alkohol zu sich genommen haben. Infolge der alkoholischen Beeinflussung schlief die Angeschuldigte am frühen Abend ein und bemerkte nicht, wie die Zwillingsmädchen in der Nähe eines ungesicherten etwa 5 qm großen und ca. 70 cm tiefen Gartenteiches spielten, in den Teich fielen und schließlich ertranken. Durch Familienangehörige alarmierte Rettungskräfte konnten die Mädchen zwar noch reanimieren, nachdem die Zwillinge per Hubschrauber in das Klinikum Schwerin geflogen wurden, verstarben sie allerdings kurze Zeit später.

Das Strafgesetzbuch sieht für den Fall der fahrlässigen Tötung Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Wie die Staatsanwaltschaft Schwerin jedoch bekräftigt, sei der Verfahrensausgang und damit die Schuldigkeit der Angeklagten noch völlig offen.