Sicher durch den Winter und heil ankommen

Innenminister Lorenz Caffier weist in Anbetracht des nahenden Winters alle Fahrzeugführer auf ihre Pflicht  hin, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen: „Machen Sie rechtzeitig ihr Fahrzeug wintertauglich. Planen Sie einfach mehr Zeit für ihre Fahrt ein und rechnen Sie mit widrigen Fahrbahnverhältnissen. Geeignete Reifen sollten im Winter selbstverständlich sein.“

Dabei können die Fahrzeugführer  neben den „echten“ Winterreifen auch zwischen Ganzjahres- oder Allwetterreifen auswählen. Wichtig ist, dass diese ein M+S- oder Schneeflockensymbol sowie  eine Profiltiefe von mindestens 4 mm aufweisen. „Sollten Sie Zweifel an der Geeignetheit ihrer Reifen für den Winter haben, so holen Sie in Fachwerkstätten oder beim Reifenfachhandel Rat ein“, ergänzt der Minister.

Bei Autofahrern, die ihre Bereifung nicht an vorherrschende Witterungsbedingungen mit Schnee und Eis auf der Fahrbahn anpassen, kann durch die Polizei ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro erhoben werden. Wer dagegen durch ungeeignete Reifen mit seinem Fahrzeug liegen bleibt und den Verkehr behindert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen und erhält einen Punkt in Flensburg. Führer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern müssen bei einer Sichtweite unter 50 m bei Schneeglätte oder Glatteis jegliche  Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

„Es ist uns in den letzten Jahren gelungen, die Unfallzahlen auf unseren Straßen kontinuierlich zu senken. Jeder Unfall ist jedoch einer zu viel. Auch deshalb  bleibt es oberstes Gebot, eine der Witterung angepasste Geschwindigkeit zu wählen, um sicher ans Ziel zu kommen. Fahren Sie immer nur so schnell, dass ein Anhalten innerhalb der übersehbaren Strecke möglich ist“, rät  Innenminister Caffier.

Gleichfalls sollten die Fahrzeugführer beachten, dass ein Kraftfahrzeug  an allen Scheiben von Reif, Schnee und Eis befreit sein muss, um komplett freie Sicht zu garantieren. Auch der Schnee auf dem Autodach ist zu entfernen, da sonst unkalkulierbare Risiken beim Bremsen oder Lenken lauern. Getreu dem Motto „sehen und gesehen werden“ sollte bei schlechten Sichtverhältnissen auch am Tage das Abblendlicht eingeschaltet werden. Nebelschlussleuchten dürfen erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden.