Schlotmann: Rechtsgrundlage für Parkgebühren ist sicher

Verkehrsminister Volker Schlotmann stellte heute klar: „Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Parkgebühren in Mecklenburg-Vorpommern ist sicher. Keine Stadt und keine Gemeinde muss um ihre Parkeinnahmen fürchten. Parkgebühren müssen weiter bezahlt werden.“ In Medien war fälschlicherweise berichtet worden, Parkgebühren würden ohne Rechtsgrundlage erhoben.

Die auf der Grundlage der bis Ende Juni 2009 gültigen Parkgebührenverordnung („Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren“) beschlossenen Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden sind weiter gültig, sie werden nicht im Nachhinein rechtswidrig. Die auf dieser Grundlage erhobenen Parkgebühren werden also rechtmäßig erhoben.

Landesverordnungen werden aus Gründen der Deregulierung nach dem Auslaufen nicht automatisch verlängert, sondern nur, wenn Bedarf besteht. Nach dem einige Städte und Gemeinden Bedarf nach einer neuen Verordnung signalisiert hatten, bereitet das Verkehrsministerium derzeit eine neue Parkgebührenverordnung vor, die bis Ende Juni in Kraft treten soll. Das Verkehrsministerium als oberste Straßenverkehrsbehörde wird den Gemeinden den Sachverhalt umgehend noch einmal klarstellen.