Vertrauen und Transparenz bei Transplantationen
Am Montag, 9. Januar 2017, referiert Prof. Dr. Heinrich Lang zum Thema „Organe und Skandale“ – warum Vertrauen und Transparenz im transplantationsmedizinischen Verteilungssystem so schwierig herzustellen sind innerhalb der Veranstaltungsreihe „Universität im Rathaus“. Professor Lang lehrt und forscht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald. Die Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr im Bürgerschaftssaal des Greifswalder Rathauses.
Erklärtes Ziel des Transplantationsgesetzes (TPG) war die Schaffung von Vertrauen und Transparenz innerhalb des transplantationsmedizinischen Verteilungssystems. Tatsächlich hegen viele Menschen Vorbehalte. Die Organspendebereitschaft in Deutschland ist trotz gesetzgeberischer und medialer „Großoffensiven“ aktuell so niedrig wie kaum je zuvor. Warum dies so ist, wird nicht einheitlich beurteilt. Die einen sehen die „Organspendeskandale“ der letzten Jahre als verantwortlich an. Die anderen bewerten namentlich die mediale Aufbereitung als ein ungerechtfertigtes Skandalisieren, welche das Vertrauen in die Lauterkeit der Verteilungsentscheidungen untergrabe.
Mit dem 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetz werden erstmals in Deutschland Menschen von einer lebensverlängernden oder rettenden Behandlung normativ ausgeschlossen. Aufgrund des Nichterfüllens von gesetzlichen Kriterien – wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit – ist es nun möglich, Patienten die medizinische Behandlung zu verwehren. Am Transplantationsgesetz lassen sich daher wie in einem Brennglas die Probleme aufzeigen, die bei einer Knappheit medizinischer Versorgung entstehen können.
Die Veranstaltung gibt, ausgehend von den erwähnten Unregelmäßigkeiten bei Organzuteilungen, zunächst einen Überblick über das Organzuteilungsverfahren. Dabei werden die beteiligten Institutionen ? Entnahmekrankenhäuser, Transplantationszentren, Deutsche Stiftung Organtransplantation, Eurotransplant, Bundesärztekammer ? vorgestellt und die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert.
Mit dem gewonnen Rüstzeug wird sich Prof. Dr. Heinrich Lang dann einigen der derzeitigen rechtlichen Problemfelder in der Transplantationsmedizin zuwenden. Dabei geht es um die strukturelle Verantwortungsverflüchtigung für Zuteilungsentscheidungen, die regelmäßig nicht den einzelnen handelnden Akteuren anzulasten ist. Weiter thematisiert die Vorlesung die aus rechtsstaatlicher Perspektive unzulängliche Kontrolle transplantationsmedizinischer Entscheidungen und in diesem Kontext namentlich den vollkommen defizitären Rechtsschutz. Und es wird die Sprache von etwas sein, was sich als das Abdanken der Gerichte bezeichnen lässt. Zu allen angesprochenen Fragen lassen sich ganz unterschiedliche Positionen einnehmen. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion.
Termin: Universität im Rathaus, Vortrag von Prof. Dr. Heinrich Lang, Montag, 09.01.2017, 17:00 Uhr, Bürgerschaftssaal des Greifswalder Rathauses
Weitere Informationen
Die Vorlesung ist die fünfte Veranstaltung der Reihe Universität im Rathaus im Wintersemester 2016/2017. Sie wird von der Universität Greifswald in Zusammenarbeit mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald organisiert. Der Eintritt ist kostenfrei. Der Vortrag kann barrierefrei erreicht werden.
Pressemitteilung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität zu Greifswald