Müller: Hartz-IV-Regelsätze müssen erhöht werden

Zur aktuellen Diskussion um die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze und die Ausgabe von Gutscheinen an Kinder erklärt Irene Müller, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:

„Die aktuelle Diskussion in der Koalition auf Bundesebene und die Äußerungen der Bundessozialministerin Frau von der Leyen lassen den Schluss zu, dass Koalition und Ministerin vorsätzlich einen neuen Verfassungsbruch in Kauf nehmen“, so die Linkspolitikerin.

„Die Ergebnisse der Regelsatzberechnung noch  nicht zu kennen, gleichzeitig aber wie Frau von der Leyen eine Erhöhung auf 400 Euro auszuschließen, das ist mehr als fragwürdig. Mehrfach hat meine Fraktion auch im Landtag darauf hingewiesen, dass die Regelsätze für Erwachsene wie für Kinder falsch ermittelt wurden, da zum Beispiel die gesamte Kostenabteilung Bildung fehlt. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar festgestellt, dass auch das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe durch die Regelsätze gedeckt werden muss, was bisher nicht der Fall ist. Alles in allem muss es nach meiner Auffassung eine deutliche Anhebung der Regelsätze auf 500 Euro geben. Ein menschenwürdiges Existenzminimum und ausreichende gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Erwachsene zu sichern, lautet der Auftrag des obersten Gerichtes der Bundesrepublik. Wer diesen Auftrag missachtet, der schadet den Betroffenen wie dem Staat und provoziert weitere Klageverfahren. Gutscheine oder Chips für Kinder lehnen wir ab. Mit der Korrektur der Regelsätze muss der per Gesetz verordneten Armut und Stigmatisierung entgegengewirkt werden. Der Lohnabstand muss durch höhere Löhne gesichert werden und nicht dadurch, dass man in das Existenzminimum eingreift. Meine Fraktion fordert darüber hinaus, die Strafmaßnahmen gegen Langzeitarbeitslose durch eine verbesserte Betreuung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose zu ersetzen. Dabei kommt auch der Landesregierung eine Verantwortung zu, die sie bisher nicht erfüllt“, so Müller abschließend.