Mehr Zahlungssicherheit für Handwerker

Neues Forderungssicherungsgesetz tritt zum 01.01.2009 in Kraft
Die Situation der Baubetriebe nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern ist angesichts der schlechten Zahlungsmoral vieler Bauherren dramatisch. Hohe Außenstände bedrohen die Existenz vor allem kleinerer Firmen und vernichten damit regionale Arbeitsplätze. In einer Umfrage des Zentralverbandes Deutsches Handwerk sagten nur 8,5% aller Betriebe, ihre Kunden würden Rechungen immer zum Fälligkeitstag begleichen. Über die Hälfte der Betriebe im Bauhandwerk gab an, dass sie von Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfällen „stark betroffen“ oder sogar in der Existenz gefährdet seien.

Nachdem die Bundesregierung immer wieder auf die Problematik hingewiesen wurde, wurde nach langen Verzögerungen schließlich vor kurzem das so genannte Forderungssicherungsgesetz verabschiedet. Es wird zum 01. Januar 2009 in Kraft treten und nur für danach abgeschlossene Verträge gelten. „Leider handelt es sich um einen klassischen Fall von als Tiger gesprungen und als Kätzchen gelandet.“ meint dazu Rechtsanwalt Groschoff von der Rechtsanwaltskanzlei Komning. Die vereinfachte gerichtliche Durchsetzung fiel Diskussionen in der Koalition zum Opfer, viele andere gute Vorschläge wurden ebenfalls nicht umgesetzt.

Zumindest aber gibt es Verbesserungen bei der Möglichkeit, Abschlagszahlungen oder eine Sicherungen zu verlangen. Verbessert werden auch die Möglichkeiten, Zahlungen von Generalunternehmern zu erhalten. Wichtigster Punkt dürfte die Begrenzung von Druckzuschlägen auf maximal das Doppelte der Kosten für die Beseitigung vorliegender Mängel sein. Baufirmen sollten Ihre Musterverträge entsprechend von ihrem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Häuslebauer werden dadurch geschützt, dass eine Bauhandwerkersicherung beim Bau von Einfamilienhäusern nicht verlangt werden kann. Dies gilt auch für Bauprojekte mit Einliegerwohnung. Für Abschlagszahlungen können Verbraucher eine Sicherheit fordern. Der Gesetzgeber selbst gönnte sich am Ende ebenfalls einen kleinen Bonus. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand besteht nach dem Forderungssicherungsgesetz keine Möglichkeit, eine Sicherung zu erlangen. Angesichts der teilweise sehr schlechten Zahlungsmoral der öffentlichen Hand ein Nagel im Sarg des Bauhandwerks.

Die Kanzlei KOMNING Rechtsanwälte ist mit Standorten in Rostock, Neubrandenburg und Greifswald auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts tätig und vertritt vor allem kleinere und mittlere Firmen aus der Region.  Kontaktdaten: KOMNING Rechtsanwälte, z.Hd. RA Jan Groschoff, Kröpeliner Straße 91, 18109 Rostock, Mail: info@rechtanwaelte-komning.de Tel: 0381-377 06 992 Fax: 0381-49 22 074