Kostenvoranschläge bewahren vor Überraschungen
Oft wird es teurer als man denkt. Das muss so mancher Autobesitzer erfahren, wenn er die Rechnung von seiner Autowerkstatt bekommt.
Die Neue Verbraucherzentrale hat dazu verschiedene Werkstätten zu Ihren Leistungen und Kosten befragen lassen.
Enorme Preisunterschiede sind dabei keine Seltenheit. Wie Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale berichtet, sind nicht nur konkrete Leistungen in den Werkstätten der Stadt Rostock sehr unterschiedlich, sondern auch in anderen Regionen des Landes. So beträgt der Stundenverrechnungssatz für Karosseriearbeiten in Nordwestmecklenburg und Wismar 45,60 Euro und in Schwerin 72,00 Euro, ein Preisunterschied von 26,40 Euro.
Besser ist es – gleich von Anfang an -, sich einen Kostenvoranschlag vorlegen zu lassen, um dann erst zu entscheiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 632 Abs. 3: „Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.“ Das heißt, Kostenvoranschläge, Angebote, Kostenangebote usw. sind in der Regel kostenlos. Wird für einen Voranschlag ein Entgelt verlangt, muss die Werkstatt darauf vorher hinweisen. Joachim Geburtig: „Der Unternehmer kann ein Entgelt grundsätzlich nur verlangen, wenn zwischen den Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.“ Das ist dann vor allem nahe liegend, wenn für die Erstellung eines Kostenvoranschlages intensivere Inspektionen erforderlich sind. Einige Werkstätten „ködern“ ihre Kunden, indem sie anbieten, auf Kosten eines Voranschlages zu verzichten, nur wenn anschließend auch der Reparaturauftrag erteilt wird.
Gern beraten wir Sie zum Kostenvoranschlag und helfen Ihnen bei Problemen mit Handwerkern weiter.