Gesundheitsreform 2007 – Was bringt sie Neues?

Kostenlose Verbraucherinformation der Neuen Verbraucherzentrale

Rostock .Die neue Gesundheitsversicherung ist am 01.04.2007 in Kraft getreten. Von ihr betroffen sind sowohl zirca 70 Millionen gesetzlich Versicherte als auch Angehörige der privaten Krankenversicherung.

Was ändert sich für wen? Eine Broschüre der Verbraucherzentralen informiert über neue Regelungen, die ab 1. April für Versicherte und Patienten wichtig sind bzw. im Verlauf der nächsten Monate und Jahre wirksam werden.

Erstmals gibt es eine Krankenversicherungspflicht für alle, d.h. alle Menschen in Deutschland müssen krankenversichert sein. Wer zurzeit keine Krankenversicherung hat, kann allerdings nicht frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wählen. Es gilt: Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird wieder Mitglied seiner gesetzlichen Krankenkasse.

Zuletzt privat Versicherte können wieder einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Ab dem 1. Juli 2007 gibt es für diese Personen ein Beitrittsrecht in den Standardtarif und ab dem 1. Januar 2009 eine Versicherungspflicht. Das sind positive Regelungen für ungefähr hunderttausend Verbraucher, die derzeit ohne Versicherungsschutz im Krankheitsfall sind.

Darüber hinaus informiert die Broschüre über Kostenerstattung, die neuen Wahltarife sowie die Auswirkungen der Reform im Bereich der Leistungen. So sind z. B. von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlene Impfungen Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden, während die Behandlung von Komplikationen eines Piercings oder einer Schönheitsoperation nicht mehr dazu gehören.

Die kostenlose Broschüre ist in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale erhältlich und steht als download unter www.nvzmv.de zur Verfügung.