Landesverfassungsgericht bestätigt Raumvergabe der Landtagspräsidentin

Umzug der NPD-Fraktion abgeschlossen

Schwerin – Das Landesverfassungsgericht hat am gestrigen Abend (27. Oktober 2011) zwei gegen Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider gerichtete Anträge der Fraktion der NPD im Zusammenhang mit der Vergabe von Räumen innerhalb des Landtagsgebäudes und einem damit verbundenen Umzug von Teilen der Fraktion zurückgewiesen. Eine Verletzung von Fraktionsrechten durch die von Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider getroffene Entscheidung zur Raumvergabe sei nicht ersichtlich, hieß es zur Begründung. Der Anspruch auf Zuteilung von Räumen in bestimmten Teilen des Landtagsgebäudes oder auf Räume in bestimmten Etagen bestehe grundsätzlich nicht, so das Gericht in seiner endgültigen und nicht anfechtbaren Entscheidung. Die Fraktion der NPD hatte in der Angelegenheit gestern das Landesverfassungsgericht nach gescheiterten Anträgen vor dem Verwaltungsgericht Schwerin sowie dem Oberverwaltungsgericht Greifswald angerufen. Infolge der Entscheidung wurde der Umzug der NPD-Fraktion heute abgeschlossen.

Armin Tebben, Direktor des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, kommentierte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes heute (28. Oktober 2011) wie folgt: „Nach Auffassung des Landesverfassungsgerichtes können Fraktionen keine besonders repräsentativen Räume beanspruchen. Ein solcher Anspruch kann demnach auch nicht damit begründet werden, dass sich ein Abgeordneter oder Fraktionsvorsitzender in seinen bisherigen Räumen besonders historisierend eingerichtet hat.“

Im Verlauf des Rechtsstreites hatte die Fraktion der NPD unter anderem immer wieder den Anspruch ihres Fraktionsvorsitzenden auf besonders repräsentative Räume vorgetragen und deshalb den Verbleib in den bisher im zweiten Obergeschoss genutzten Räumen gefordert. Auch wurden als Argumente gegen den Umzug in neue Räume vermeintlich hohe Kosten für den Transport des Schreibtisches des Vorsitzenden der Fraktion der NPD angeführt, welcher „als Unikat speziell angefertigt“ worden sei und „nicht in einem Stück transportiert“ werden könne. Angeführt wurde ebenfalls, dass dieser Schreibtisch mutmaßlich „für die neuen Räumlichkeiten zu groß sein dürfte, sodass die komplette Neuanfertigung eines Schreibtisches mit Sitzgruppe erforderlich wäre“. Diesen wie auch allen anderen Argumenten sind die Gerichte nicht gefolgt. Das Landesverfassungsgericht hat unter anderem festgestellt, dass der NPD-Fraktion auf Basis des Raumkonzeptes der Landtagsverwaltung pro Mandat letztlich mehr nutzbarer Raum zur Verfügung stehe als der Fraktion der SPD.

Zu den sich aus der gestrigen Gerichtsentscheidung ergebenden Folgen erklärte Armin Tebben: „Die Landtagsverwaltung hatte bereits zum 17. Oktober 2011 diejenigen Räume bereitgestellt, welche heute der Fraktion der NPD übergeben wurden. Die heute von der NPD-Fraktion im zweiten Obergeschoss des Schweriner Schlosses freigezogenen Räume werden instand gesetzt und sollen der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN bis Ende kommender Woche übergeben werden. Bis zur endgültigen Vergabe aller Räume gemäß Raumkonzept sind zum Teil noch umfangreiche Umbauarbeiten, wie zum Beispiel die Verlagerung der Landtagsbibliothek, erforderlich. Wir gehen deshalb davon aus, dass das Raumkonzept bis Mitte Dezember dieses Jahres umgesetzt sein wird.“

Mit der gestrigen Entscheidung wurde das nunmehr fünfzehnte seitens der NPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, eines ihrer Mitglieder oder auch des NPD-Landesverbandes vor dem Landesverfassungsgericht seit 2006 gegen die Landtagspräsidentin angestrengte Verfahren zugunsten der Landtagspräsidentin entschieden. Lediglich in einem weiteren Verfahren war einem Antrag eines NPD-Abgeordneten teilweise gefolgt worden. Dies geschah jedoch nicht, weil das Gericht die vom Abgeordneten angegriffene Sitzungsleitung der Landtagspräsidentin für unzulässig hielt. Vielmehr war eine Regelung der Geschäftsordnung des Landtages, nach der die Präsidentin zu handeln hatte, gerügt worden. Diese wurde mittlerweile geändert.

Quelle: Landtag M-V