Kuder unterstützt Initiativen für Bürgerrechte und Kinderschutz

Zur gestern zu Ende gegangenen 85. Plenartagung des Ausschuss der Regionen (AdR) informierte Justizministerin Kuder über folgende Initiativen: Verabschiedet wurden Modalitäten zur Umsetzung der europäischen Bürgerinitiative, deren neue institutionelle Bestimmungen sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben. Diese Initiative ist eine neue Form der Teilhabe der Bürger an der Gestaltung europäischer Politik.

Eine Mindestzahl von 1 Mio. Bürger aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten kann die Europäische Kommission direkt zur Unterbreitung von Vorschlägen für Rechtsakte auffordern. Entgegen dem Vorschlag der Europäischen Kommission erachtet es der AdR als angemessener, ein Viertel und nicht ein Drittel der Mitgliedsstaaten als Mindestschwelle dieser „erheblichen Zahl“ festzulegen.

Darüber hinaus hält es der AdR für zweckmäßig, einen interinstitutionellen Infoschalter zu schaffen, um die Organisatoren von Initiativen zu unterstützen und laufende Initiativen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. „Die europäische Bürgerinitiative ist ein wichtiger Fortschritt für das demokratische Leben der Union und bietet eine einzigartige Möglichkeit, die Union bürgernäher zu ge­stalten, indem Bürger einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten zusammen ein gemeinsames Anliegen unterstützen“, sagte Kuder.

Weiter haben die Mitglieder des AdR eine Initiativstellungnahme zu dem Thema „Lokale und regionale Kooperation zum Schutz der Rechte des Kindes in der Europäischen Union“ verabschiedet. Danach müssen sich Maßnhamen der EU vor allem auf Kinder aus den sozial schwächsten Gruppen konzentrieren und das Recht auf eine hochwertige Bildung für alle garantiert werden. Der AdR beklagt den Mangel an öffentlicher Beachtung für das Problem und die Zersplitterung der verfügbaren EU-Finanzmittel, die seiner Ansicht nach nicht nur zu Doppelarbeit und Ineffizienz führen, sondern auch zu einem Mangel an EU-weit vergleichbaren Daten.

Angesichts des Mangels an umfassenden Informationen über den Schutz der Rechte des Kindes ist in den Mitgliedsstaaten ein „Kinderrechtsanzeiger“ als ein Instrument zu entwickeln, zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, das sich auf verbesserte Indikatoren für die Kinderrechte stützt und zuverlässige, vergleichbare und aktuelle Informationen über den Stand der Kinderrechte in den Mitgliedsstaaten liefert.

Der AdR nimmt die positive Rolle der nationalen Kinderbeauftragten und anderer vergleichbarer Einrichtungen zur Kenntnis und fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Institution der Kinderbeauftragten unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments und internationaler Organisationen zu stärken.

Der AdR vertritt weiter die Auffassung, dass der Schwerpunkt bei der Ausbildung von Kindern und Erwachsenen, insbesondere solchen, die mit Kindern arbeiten, auf der sicheren Nutzung des Internets liegt. Diese müssen in die Lage versetzt werden, Straftaten und andere böswillige Tätigkeiten im Internet zu erkennen und wissen, wie man diese den zuständigen Behörden meldet. „Solange zuverlässige Internetsperren bzw. -löschungen noch nicht existieren, kann so spürbar dazu beigetragen werden, dem internetbezogenen Kindesmissbrauch vorzubeugen und ihn zu bekämpfen“, sagte Kuder.