Keine Videoaufzeichnungen für Raimund Borrmann

Landesverfassungsgericht weist Organklage zurück

Das Landesverfassungsgericht hat heute die Organklage des NPD-Landtagsabgeordneten Raimund F. Borrmann zurückgewiesen. Borrmann klagte, da es ihm die Landtagsverwaltung verwehrt hat, sich archivierte Videoaufzeichnungen von seinen im Landtag gehaltenen Reden zu kopieren. Die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider hatte ihre ablehnende Haltung bezüglich der Herausgabe der Videodokumente darauf gestützt, dass die Landtagssitzungen ausschließlich für den Plenarprotokolldienst und damit für eine verwaltungsinterne Verwendung aufgezeichnet würden. Darin sah der NPD-Abgeordnete den Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit – um über seine Aktivitäten im Landtag informieren zu können, benötige er Kopien der Videoaufzeichnungen – eingeschränkt

Nach Auffassung des Gerichts könne der Abgeordnete nicht geltend machen, durch die ablehnende Entscheidung in seinen Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein, die ihm durch die Landesverfassung übertragen sind. Auch unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeitsarbeit sei nicht ersichtlich, dass sich daraus der geltend gemachte Anspruch ergeben könnte, schon gar nicht aus dem Interesse an einer Unterstützung des künftigen Wahlkampfes, so in dem heutigen Urteil verkündet.