Keine Bewegung im Entwurf zum Bezügeanpassungsgesetz

Nach mehreren Verhandlungen mit dem Finanzministerium zum
Bezügeanpassungsgesetz, ist nach Einschätzung der GdP
wenig Bewegung erkennbar.


So blieb das FIM bis zum heutigen Tage eine vernünftige Erklärung für die
zeitliche Abkopplung der Bezügeanpassung schuldig. Man war zwar am 18.12.07
bereit der GdP-Forderung auf Verkürzung der Frist zu folgen, ein gänzlicher
Verzicht ist jedoch nicht erkennbar.

Die vorgesehene Anpassung zum 01.08.08 bedeutet erneut eine
Schlechterstellung der Beamtinnen und Beamten gegenüber den
Tarifbeschäftigten. Die GdP erwartet nicht nur eine inhalts- sondern auch
zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.

Besonders negativ ist aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei das Beharren
des Finanzministeriums auf ihrer Fehlinterpretation des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2005 zu werten. Trotz mehrerer Urteile
im Lande, davon auch eines zu Gunsten eines Polizei-Kollegen aus M-V (wir
berichteten) ist man nicht bereit nachzugeben, statt dessen ist das
Landesbesoldungsamt in Berufung gegangen. Das BMI, welches wenige Wochen
vorher zwei Verfahren verlor, hat auf eine Berufung verzichtet.

Auch der Vorschlag der GdP auf Einführung einer Ausgleichszulage für Beamte
der Besoldungsgruppe A10 zur Einhaltung des verfassungsrechtlich normierten
Abstandsgebots soll laut Aussage von Finanzstaatssekretär Dr. Mediger
zunächst einer Prüfung unterzogen werden. Wir sind gespannt, ob diese zu
unseren Gunsten ausfällt.