Justizvollzug und Bewährungshilfe in M-V unter einem Dach

Die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU), hat heute auf der Justizministerkonferenz in Celle das neue Konzept der Verzahnung von Justizvollzug und Bewährungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern (Integrale Straffälligenarbeit) vorgestellt.

„Im Strafvollzug ist auf den Verurteilten so einzuwirken, dass er nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten führt. Ein zielgerichtetes Einwirken auf Straftäter wird bundesweit jedoch durch eher unkoordiniertes Handeln von Strafvollzug und Bewährungshilfe behindert. Um diesen Mangel zu beseitigen, hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern als erstes Flächenland eine verbindliche Kooperation zwischen Vollzugseinrichtungen und Bewährungshilfe umgesetzt,“ sagte Kuder heute in Celle.

Im Verlauf einer oft langjährigen „Karriere“ als Strafgefangener beschäftigen sich eine Vielzahl verschiedenster Institutionen in unterschiedlichsten Phasen mit dem Straftäter. Die Ziele und Aufgaben der einzelnen Institutionen unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Deshalb wird bisher wenig miteinander kommuniziert und oft in den Grenzen der eigenen Zuständigkeit gehandelt. Dies führt zu Informationsverlusten und verhindert ein kontinuierliches, zielgerichtetes und koordiniertes Einwirken auf den Straftäter.

Hier setzt Mecklenburg-Vorpommern an. Die enge Verzahnung von Vollzugseinrichtungen und Bewährungshilfe beinhaltet sowohl ein verbindliches gegenseitiges Informationssystem als auch ein standardisiertes Verfahren zur Optimierung der Kontroll- und Unterstützungsdichte. Die Betroffenen werden damit in ein geschlossenes Hilfs- und Überwachungssystem eingebunden. „Ich habe mir zum Ziel gesetzt, den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung vor Wiederholungstaten zu verbessern. Die Verzahnung von Strafvollzug und Bewährungshilfe setzt dieses Ziel konsequent um,“ so Kuder.