Handelsrichter leisten wichtigen Beitrag für hohe Qualität der Rechtspflege

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt 14 neue Handelsrichter im Landgerichtsbezirk Rostock

UMKJustizministerin Kuder: „Handelsrichter leisten ehrenamtlich – und oft von der Öffentlichkeit unbemerkt – einen wichtigen Beitrag für die hohe Qualität der Rechtspflege in unserem Land. Die Bereitschaft, ein Ehrenamt auszuüben ist keine Selbstverständlichkeit.

Damit sind Handelsrichter Vorbild für uneigennütziges gesellschaftliches Handeln in einer Zeit, in der Freizeit oft mehr bedeutet als gesellschaftliche Verantwortung. Ohne die Bereitschaft der Menschen zum ehrenamtlichen Engagement wäre unsere Demokratie nur eine dürre Hülse, nicht aber ein lebenswertes Gemeinwesen.“

„Mit der großen fachlichen Kompetenz der Handelsrichter,“ so die Ministerin weiter, „treffen Urteile der Handelskammern den eigentlichen wirtschaftlichen Kern des Rechtsstreits.

Die Handelsrichterinnen und -richter tragen zu verständlichen und nachvollziehbaren Entscheidungen bei. Zusammen mit ihren hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen haben die ehrenamtlichen Handelsrichter daher ganz erheblichen Anteil an der anerkannt hohen Qualität der Rechtsprechung in Handelssachen.“

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind als Bestandteil der Rechtsprechung in einem demokratischen Staatsgebilde insgesamt unverzichtbar.

Handelsrichterinnen und -richter bringen in die Kammern für Handelssachen eine wirtschaftliche Expertise ein, die die juristische Ausbildung in der Regel nicht vermittelt und die dementsprechend das praktische Wissen der Berufsrichterinnen und -richter unterstützt und erweitert.

Der Blick eines Praktikers auf die oft umfangreiche Materie bietet darüber hinaus häufig eine Vereinfachung der Entscheidungen durch pragmatische Lösungen und kann sogar die Heranziehung eines Sachverständigen ersetzen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind für die Amtszeit vom 01.01.2009 – 31.12.2013 insgesamt 66 Handelsrichter an den Landgerichten tätig. Die Handelsrichter werden vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern auf gutachterlichen Vorschlag der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer für die Dauer von fünf Jahren ernannt.

In den einzelnen Landgerichtsbezirken sind für die neue Amtszeit für das Landgericht Neubrandenburg 16, für das Landgericht Rostock 24, für das Landgericht Schwerin 16 und das Landgericht Stralsund 10 Handelsrichter tätig.

Justizministerin Kuder: „Kaum jemand kann so gut beurteilen wie Handelsrichter, mit welchen tatsächlichen und rechtlichen Problemen die Unternehmer in unserem Land zu kämpfen haben. Ich weiß, mit welchen persönlichen Opfern und mit welchem Zeitaufwand die Tätigkeit des Handelsrichters verbunden ist.

Daher bin ich sehr dankbar, dass sie ihr Wissen und die Erfahrung der Justiz zur Verfügung stellen. Mein Dank gilt aber auch den Industrie- und Handelskammern, da sie für das Amt des Handelsrichters gut befähigte, fachlich und menschlich besonders qualifizierte Persönlichkeiten aus der Wirtschaft gewinnen.“

Information:

Handelsrichterinnen und -richter sind juristische Laien, die jeweils zu zweit dem Vorsitzenden einer Handelskammer  beim Landgericht beisitzen. Sie sind sogenannte „sachkundige Richter“, die in der Gerichtsverhandlung eine schwarze Richterrobe tragen.

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist grundsätzlich Voraussetzung für das Amt eines Handelsrichters, dass der Betreffende Deutscher und als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist.

Ein Handelsrichter sollte in dem Bezirk der Kammer für Handelssachen wohnhaft sein oder dort seine Handelsniederlassung haben bzw. einem entsprechenden Unternehmen angehörig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Prokuristen oder Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft das Ehrenamt des Handelsrichters übernehmen.

Ausgeschlossen vom Amt des Handelsrichters sind Personen, die auch kein Schöffenamt bekleiden dürfen, wie beispielsweise Regierungsmitglieder oder Beschuldigte bestimmter Delikte.