Greifswalder Straßenreinigungsgebühren rechtens

Die Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu den Straßenreinigungsgebühren 2007/2008 ist rechtmäßig.

Das hat in der vergangenen Woche das Oberwaltungsgericht in Greifwald abschließend entschieden. Das schriftliche Urteil ging heute bei der Stadtverwaltung ein.

Alle auf der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 11. Dezember 2006 beruhenden Bescheide seien damit in ihrer Rechtmäßigkeit bestätigt worden, erklärte die Leiterin der Greifswalder Rechts­ab­teilung, Sandra Schlegel.

Rund 40 Bürger hatten zunächst beim Verwaltungsgericht gegen die Satzung geklagt, weil sie meinten, die Stadt hätte zum damaligen Zeitpunkt nicht die GEG mit der Straßenreinigung beauftragen dürfen. Das Verwaltungsgericht urteilte im Januar 2008 gegen die Auffassung der Bürgerinitiative, die daraufhin ihre Klage weiterführte und nun auch vor dem Oberwaltungs­gericht unterlag.