AIDS-Hilfe fordert Integration von HIV-positiven Berufstätigen

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai weist die AIDS-Hilfe Westmecklenburg auf Probleme von Menschen mit HIV/AIDS am Arbeitsplatz hin.

Zur Zeit leben offiziell ca. 300 Menschen wissentlich mit HIV/AIDS in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als zwei Drittel von ihnen arbeiten – dies sind mehr als 200. Laut Statistik ist im Bundesdurchschnitt ein Beschäftigter von 1.ooo HIV-positiv, so die Deutsche AIDS-Hilfe. Die HIV-Infektion ist jedoch am Arbeitsplatz stark tabuisiert.

Die Angst vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Kündigung ist das größte Problem, mit dem HIV-Positive am Arbeitsplatz zu kämpfen haben. Der Fall „Nadja Benaissa“ hat gezeigt, wie sehr Menschen mit HIV/AIDS immer noch mit Ausgrenzung, Diskriminierung und pauschaler Kriminalisierung zu tun haben. Die AIDS-Hilfen fordern Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und an der Veränderung dieser Situation und an der Integration von HIV-positiven Berufstätigen aktiv mitzuwirken.

Fast 15 Jahre nach Einführung der Kombinationstherapien, die eine wesentliche Veränderung für die Lebenssituation und -perspektive der Menschen mit HIV/AIDS gebracht hat, kann bei dieser Aufgabe nur eine zeitgemäße Darstellung des Lebens mit HIV und AIDS weiterhelfen: am Arbeitsplatz, in den Medien, im Familien- und Freundeskreis.

AIDS-Aufklärung im Betrieb

Dank neuer Therapien sind die meisten HIV-Infizierten gut in der Lage, die Anforderungen ihres Berufes zu erfüllen. Beratung und Aufklärung sind nicht erst dann notwendig, wenn ein konkreter Anlass es erfordert. Die AIDS-Hilfe Westmecklenburg rät, dass sich generell sowohl Mitarbeiter als auch Geschäftsleitung mit dem Thema HIV und AIDS am Arbeitsplatz beschäftigen. Eine Ansteckung mit HIV kann im Rahmen einer üblichen beruflichen Tätigkeit in fast allen Arbeitsbereichen ausgeschlossen werden. Rechtzeitige Information und Aufklärung kann eventuell auftretenden Problemen entgegenwirken. Wenn die Übertragungswege des Virus bekannt sind, können unbegründete Ängste oder Diskriminierungen vermieden werden, weiß die AIDS-Hilfe Westmecklenburg. Wissen über den Krankheitsverlauf kann auch vorschnelle oder falsche arbeitsrechtliche Entscheidungen vermeiden helfen. Es empfiehlt sich auch, ein Konzept zur AIDS-Aufklärung im Betrieb zu erarbeiten, auf das im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Darin sollte enthalten sein, welche Fragen, Ängste und Konflikte im Zusammenhang mit einer HIV-Infektion im Betrieb auftreten können und wie damit umgegangen werden kann.

HIV-positiv ist nicht gleich AIDS-krank!

Diese Unterscheidung ist auch aus arbeitsrechtlicher Sicht wichtig. Aber auch allein die Tatsache einer HIV-Infektion rechtfertigt keine Kündigung. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen betroffenen Mitarbeiter vor Diskriminierung und Mobbing von Kollegen mit geeigneten Maßnahmen zu schützen und auch sogenannten „Druckkündigungen“ nicht nachzugeben.

Die AIDS-Hilfe Westmecklenburg ist bereit, in diesem Prozess zu helfen. Sie führt individuell abgestimmte Aufklärungsveranstaltungen, Seminare und Vorträge zu den Themen HIV/Aids, sexuelle Gesundheit und Sexualpädagogik in Betrieben, Pflege und Bildungseinrichtungen durch.

Betriebe und Einrichtungen, die Interesse an einer Veranstaltung für ihre Mitarbeiter haben, wenden sich an die  AIDS-Hilfe Westmecklenburg, Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit in der Mühlenstr. 32 in Wismar (Ärztehaus am Lindengarten), telefonisch unter 03841/214755 oder per email info@wismar.aidshilfe.de.

Unterstützen Sie die Präventionsarbeit der AIDS-Hilfe Westmecklenburg – Spendenkonto:
AIDS-Hilfe Westmecklenburg , Kto.-Nr. 120 001 04 22, BLZ 120 001 04 22 (Sparkasse Mecklenburg-Nordwest).