Finanzministerin Polzin zum BVerfG-Urteil zur Pendlerpauschale

„Spielräume im Landeshaushalt sind nun verschwunden“

Finanzministerin Heike Polzin hat heute das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis genommen. Die rückwirkende Aufhebung der ab 1.01.2007 neu geregelten Pendlerpauschale wird das Land jährlich 22 Mio. Euro und seine Kommunen 3 Mio. Euro Steuermindereinnahmen kosten. Da diese erst im kommenden Jahr kassenwirksam werden, können im Jahr 2009 insgesamt bis zu 75 Mio. Euro Steuermindereinnahmen auf das Land und die Kommunen zukommen.

Heike Polzin: „Die Zeiten steigender Steuereinnahmen sind damit endgültig vorbei. Neben drohenden Steuermindereinnahmen durch die Weltwirtschaftskrise belastet das Urteil zur Pendlerpauschale nun zusätzlich den Landeshaushalt. Erhoffte Spielräume für zusätzliche Ausgaben sind nun mit Sicherheit verschwunden. Auch dem Letzten muss heute klar sein, dass wir angesichts der drohenden Entwicklungen gemeinsam am Kurs der Haushaltskonsolidierung festhalten müssen, um unsere Haushaltsziele zu erreichen.“

Damit die Bürger vom Urteil möglichst schnell und unbürokratisch profitieren können, werden die Finanzämter angewiesen, die Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Für alle, die auf ihrer Einkommensteuererklärung die Fahrten zur Arbeit ab dem 1. Kilometer angegeben haben, erfolgt eine Rückzahlung automatisch. Diejenigen, die aufgrund der Neuregelung keine Entfernungskilometer angegeben haben, müssen bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Änderung des Steuerbescheides stellen.

Finanzministerin Polzin abschließend: „Man kann nur hoffen, dass  die schnelle Rückzahlung Anfang nächsten Jahres die Binnennachfrage stärken wird und so mithilft, die schwächelnde Konjunktur zu beleben.“