Die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, begrüßt die Ablehnung der Justizministerkonferenz, ein Fahrverbot als Hauptstrafe in den Ahndungskatalog aufzunehmen.
„Hoffentlich verschwindet dieser immer wieder kehrende Vorschlag endgültig in der Versenkung“, erklärte Frau Borchardt am Donnerstag. Führerscheinentzug sei ein untaugliches Mittel, die Probleme des Strafvollzugs zu lösen. Aus rechtsstaatlicher Sicht sei es absurd, Straftäter in „Führerschein-Inhaber“ und „-Nichtinhaber“ einzuteilen. „Dies verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz“, betonte Frau Borchardt. „Vielleicht wird ja demnächst der Vorschlag gemacht, Angelscheinbesitzer oder Bibliotheksausweisbesitzer mit Entzug zu bestrafen.“
Claudia Schreyer