20 Jahre UN – Kinderrechtskonvention

Flüchtlingsrat und Kinderschutzbund fordern gleiche Bildungschancen für Flüchtlingskinder

Am 20. November 2009 werden die Kinderrechte 20 Jahre. 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Alle Kinder der Welt erhielten damit verbriefte Rechte auf Entwicklung, Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung.

Eines der bedeutendsten Kinderrechte ist das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung. Es soll Kindern den weitgehend kostenlosen Zugang zu einer Schulausbildung gewährleisten und entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen ermöglichen. An der Umsetzung müssen wir auch in Deutschland noch arbeiten, wie folgendes Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt:

Die Mädchen Seda und Aida sind seit zwei Jahren zum Nichtstun verdammt, obwohl Aida Zusagen von Betrieben für eine Ausbildung erhalten hatte und Seda aufgrund ihrer guten Abiturnote ein Studium hätte anfangen können. Grund dafür ist ihr Aufenthaltsstatus. Sie sind Asylbewerber seit acht Jahren. Ihre Rechte sind eingeschränkt und sie dürfen sich beispielsweise nur in bestimmten Regionen aufhalten, brauchen eine Erlaubnis für eine Ausbildung und erhalten kein BAföG. Diese und andere Regelungen führen zum Ausschluss von jungen Menschen, die wie andere auf eigenen Füßen stehen möchten, auch wenn noch unklar ist, in welchem Land sie das tun werden, so Doreen Klamann-Senz vom Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Der Fall der zwei Mädchen zeigt, dass die Umsetzung der Kinderrechte noch keine Realität ist. Die Rechte werden für bestimmte Personen eingeschränkt. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert deshalb, gemeinsam mit anderen nationalen und internationalen Organisationen, wie UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk, die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Dabei handelt es sich keineswegs um „Symbolik“, so Carsten Spies, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes in Mecklenburg-Vorpommern. Der DKSB erwartet dadurch weitere Gesetze zur Stärkung der Kinderrechte und eine Überprüfung aller Gesetze darauf, ob sie dem Recht des Kindes auf soziale Sicherung, auf Bildung und auf Partizipation gerecht werden. Mit sofortiger Wirkung hätten Rechtssprechung und Verwaltung die entsprechenden Gesetze verfassungskonform auszulegen. Richter müssten anders abwägen, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz stünden – nämlich im Zweifel zu Gunsten unserer Kinder. Viele berufen sich darauf, Kinder seien ja durch die allgemeinen Menschenrechte geschützt. Das reicht aber nicht aus. Kinder brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte – weil sie mehr sind als kleine Erwachsene.

„Die Absichtserklärung der neuen Bundesregierung, die 1992 beim Generalsekretär der UNO hinterlegte Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, ist als erster Schritt zu begrüßen“ betont der Carsten Spies, „wir erwarten aber einen weiteren Einsatz unseres Landes auf Bundesebene zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

Hintergrundinformation:

Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 nur unter Vorbehalt ratifiziert. Die entsprechende Erklärung stellt im wesentlichen fest, dass

– das Übereinkommen in Deutschland nicht unmittelbar angewandt, sondern als völkerrechtliche Staatenverpflichtung durch innerstaatliches Recht erfüllt werde

– Die Ausgestaltung des elterlichen Personensorgerechts dem Ermessen des innerstaatlichen Gesetzgebers unterstellt bleibt

– Bei Straftaten von geringer Schwere nicht in allen Fällen

° Ein Anspruch auf einen Beistand zur Wahrung der Verteidigung und der Rechtsweg auch gegen Urteile unterhalb der Verhängung von Freiheitsstrafen eröffnet bleiben muss

– Das Übereinkommen nicht dazu führe, dass

° Die widerrechtliche Einreise oder der widerrechtliche Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik erlaubt seien;

° Das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthaltes zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen beschränkt würde