Zweifel an der verfassungsmäßigen Regelung der fünfjährigen Legislaturperiode sind ausgeräumt

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, hat die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zur Länge der Legislaturperiode begrüßt.

„In der Mehrzahl der Bundesländer ist die Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängert. Dies trägt zu mehr Kontinuität und einer stärkeren Sachorientierung der Parlamentsarbeit bei. Wir haben zudem im Rahmen der Verlängerung der Legislaturperiode die plebiszitären Elemente unserer Landesverfassung durch eine Absenkung der Quoren gestärkt und so ein Gegengewicht geschaffen. Bürgerinnen und Bürger nutzen, wie verschiedene Volksinitiativen in der laufenden Legislatur zeigen, diese Instrumente inzwischen vermehrt.

Die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes war aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu erwarten. Es ist gut, dass durch den Richterspruch im Land letzte Zweifel an der verfassungsmäßigen Regelung der fünfjährigen Legislaturperiode ausgeräumt sind. Insoweit müssen wir der Klägerin sogar dankbar sein“, so Dr. Armin Jäger abschließend.