Werner Kuhn: Diskussion über richtigen Weg im Jugendstrafrecht muss geführt werden

Familienhilfe einbeziehen

Die CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern hat sich für eine sachliche Diskussion über Ursachen und Bekämpfungsstrategien zur Jugendkriminalität ausgesprochen.

„Es ist gut, dass das Thema jetzt auf die politische Agenda gerückt ist. Die Vorschläge von Roland Koch, die in der Wiesbadener Erklärung der CDU aufgegriffen und durch die CDU-Innenminister und Justizminister unterstützt werden, müssen sachlich diskutiert werden. Bei jugendlichen Straftätern muss die Ertüchtigung auf ein Leben ohne Gesetzesverstöße und in sozialer Verantwortung im Mittelpunkt stehen. So kann zugleich die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt werden“, unterstrich der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Kuhn.

Es müsse genau betrachtet werden, wie sich die Entwicklungen in den einzelnen Ländern darstelle. Zwar sei gemessen am geringen Anteil von Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung (9,5 Prozent) deren Anteil an den Tatverdächtigen (27,6 Prozent) sehr hoch. Gleichzeitig gehe die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern jedoch restriktiv gegen Straftäter vor. So seien 2006 über 50 Prozent derjenigen 18- bis 20-jähigen nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, in über 40 Prozent der Verurteilungen sei es zu einer Haftstrafe gekommen. Zugleich verwies der CDU-Landtagsabgeordnete darauf, dass der Jugendstrafvollzug Ländersache sei. Hierzu gehöre auch der Jugendarrest. Jugendarrest würde im Land bereits erfolgreich praktiziert. Mit der Schaffung weiterer 16 Plätze in Neustrelitz würde dieser zudem gestärkt.

„Gerade bei sehr jungen Tätern und vor allem bei mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Kindern müssen wir jedoch auch verstärkt auf die betroffenen Familien zugehen. Vielfach sind Erziehungsdefizite, Überforderung und Hilflosigkeit die Ursache für strafrelevantes Verhalten. Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb immer wieder deutlich gemacht, dass eine werteorientierte Erziehung in Familie, Schule und Verein eine wesentliche Grundlage für ein vernünftiges und vor allem gewaltfreies Miteinander im Land ist. Wir brauchen deshalb in Zukunft eine Stärkung der Familienhilfe“, machte der CDU-Landtagsabgeordnete deutlich.

„Gleichzeitig haben wir immer unterstrichen, dass der Rechtsstaat klar und unmissverständlich handelt, wenn Personen und Sachen geschädigt werden. Mit dem erst im Dezember im Landtag verabschiedeten neuen Jugendstrafvollzugsgesetz gibt es dafür in Mecklenburg-Vorpommern eine moderne Rechtsgrundlage. Das Gesetz trägt den Anforderungen an einen zeitgemäßen und konsequent am Erziehungsgedanken ausgerichteten Jugendstrafvollzug voll Rechnung“, so Werner Kuhn.