Waldmüller: Bäderregelung ist vernünftiger Kompromiss

Bäderregelung ist vernünftiger Kompromiss, der den Belangen der Kirchen Rechnung trägt

Die CDU-Landtagsfraktion hat die Entscheidung der Kirchen zur Klage gegen die neue Bäderregelung bedauert. Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, unterstrich, dass es sich bei der Bäderregelung um eine ausgewogene und zurückhaltende Gestaltung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen auf Basis des neuen Ladenöffnungsgesetzes handele.

„Mecklenburg-Vorpommern will Tourismusland Nr. 1 in Deutschland werden. Deshalb verbessern wir allerorten die Angebote für unsere Gäste aus dem In- und Ausland. Es gehört einfach dazu, dass wir denjenigen, die ihren Urlaub in unserem Land verbringen, die Möglichkeit zum Einkauf geben. Touristen besuchen dabei lange nicht nur die Kur- und Ferienorte an der Küste. Für den Tourismus immer wichtiger werden solche Projekte wie die Europäische Route zur Backsteingotik, in welche sich in Mecklenburg-Vorpommern neben den kreisfreien Städten Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg auch die Insel Rügen, Anklam, Parchim, Neukloster, Bad Doberan sowie 10 Orte im Landkreis Nordwestmecklenburg einfügen.

Der Sonntagsschutz ist mit der im Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Bäderregelung gewährleistet. Im Geltungsbereich der neuen Regelung dürfen Geschäfte sonntags zwischen 11:00 und 20:00 Uhr öffnen. Diese Zeiten liegen deutlich außerhalb der üblichen Gottesdienstzeiten. Zudem sind die gesetzlichen Feiertage und die Sonntage im Dezember – außer dem 1. Advent – ausgenommen. Damit wurde in Mecklenburg-Vorpommern den Einwendungen von Kirchen und Gewerkschaften bereits umfänglich Rechnung getragen. Aufgrund der ausgewogenen Regelung sehen wir der gerichtlichen Überprüfung gelassen entgegen“, so Wolfgang Waldmüller abschließend.