G8-Repression: Befangenheit und Willkür bei G8 Prozessen

Heute wurde ein weiterer G8-Prozess gegen einen Betroffenen aus Thüringen eingestellt.  Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, ein Multitool und ein Tuch mit sich geführt zu haben, als die Polizei ihn am Rostocker Bahnhof am  4.6  kontrollierte.

Obwohl er vom Bahnhof aus zum Strand nach Gral Müritz fahren wollte, unterstellte ihm die Polizei, er sei auf dem Weg zu einer an diesem Tag in Rostock stattfindenden Demonstration und dabei seie das Mitführen von Taschenmmessern und Tüchern verboten. Der Mann wurde daraufhin 8 Stunden ins Gefängnis gesperrt und bekam jetzt  einen Bußgeldbescheid über 50 Euro, gegen den er Widerspruch einlegte.

Der Betroffene hatte eine der damaligen BegleiterInnen mitgebracht, die hätte aussagen können, daß das Reiseziel damals tatsächlich der Strand von Gral Müritz und nicht die Demonstration gewesen seie und daß der Betroffene das Multitool und das als Kopfbedeckung zu verwendende Tuch sehr häufig bei sich tragen würde.In diesem Verfahren ließ die Richterin Schörner keine  Zweifel daran, daß ihr Urteil, egal was der Betroffene zu seine Verteidung würde vorbingen wollen, schon feststand. Untypisch dabei war aber ihre Dreistigkeit, dies schon zu Verhandlungsbeginn offen auszusprechen. „Auch wenn Sie und Ihre Freundin hier erzählen, daß Sie nicht zur Demo wollten, glaube ich ihnen das sowieso nicht, für mich steht fest, daß Sie zur Demo wollten, fertig. Das einzige was ich Ihnen anbieten kann ist eine Einstellung, da Sie ja schon 8 Stunden abgesessen haben. Wenn Sie das nicht akzeptieren, verurteile ich Sie,“ so die Richterin

Eine Alternative gab es für den Betroffenen nicht, da eine Berufung gegen ein Urteil dieser Richterin erst bei einem Bußgeldbetrag über 50 Euro möglich ist. Durch seinen aufgrund der Befangenheit der Richterin von vornherein chancenlosen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid bleibt der Betroffene sowohl auf den Anwaltskosten als auch auf den Anreisekosten von ihm selbst und der Zeugin sitzen, die mehr als 10 mal so hoch sind wie die ursprüngliche Höhe des Bußgeldes.

Die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock stellt fest, daß die Bußgeldverfahren nichts weiter sind als staatliche Abzocke von G8-GegnerInnen. Fast niemand wird weite Reisen zum Amtsgericht nach Rostock und hohe Rechtsanwaltskosten auf sich nehmen, um gegen ein zwar mit juristisch lächerlichen Begründungen versehenes aber eben deutlich niedrigeres Bußgeld zu Felde zu ziehen, so ein Vertreter der Prozessbeobachtungsgruppe. Damit die Abschreckungsfunktion, nicht auf gerichtlichen Schutz zu setzen, auch so bleibt, bedarf es ab und an schon mal einer befangenen Richterin, die sich selbst bei abenteuerlicher Beweislage nicht davon abschrecken läßt, ihrer Abneigung gegen G8 Gegnern freien Lauf zu lassen.

Schon gestern gab es vor dem Amtsgericht Rostock einen weiteren Fall schikanöser Behandlung von einer G8 Gegnerin aus dem Rheinland durch Richter Schröder, der über den Vorwurf schweren Landfriedensbruches zu befinden hatte. Lediglich der festnehmende Polizeibeamter hatte geäußert, eine vermummte Person bei einem Steinwurf gesehen und einige Zeit später diese Person festgenommen zu haben. Alle anderen Zeugen und auch das Videomaterial gaben keine diese Aussagen stützenden Indizien sondern offenbarten  Widersprüche in der Aussagen des festnehmenden Polizeibeamten. Weder wurde bestätigt, daß die Angeklagte bei der Verhaftung gebissen oder getreten hatte. Das angebliche Treten nach Polizisten sah sogar der die Verhaftungssituation beobachtende Zugführer eher als ein Herumzappeln, welches aber durch einen gezielten  Faustschlag des festnehmenden Beamten in die Magengegend der Angeklagten gebrochen werden konnte.

Richter Schröder war sichtlich entnervt davon, daß kein weiteres der in den inzwischen 3 Verhandlungstagen eingeführten Beweismittel die Stellungnahme des festnehmenden Polizeizeugen stütze. Anstatt daß der Richter gestern nach nur gut 1 stündiger Verhandlung ein von der Verteidigung mitgebrachtes Video anschauen ließ, verstieg er sich in Mutmaßungen, dieses Video seie fingiert, mit dem Urheber wollte er zwecks Klärung aber trotzdem nicht telefonieren. Er setzte, angeblich, um zwischenzeitlich die Urheberschaft zu klären,  nun einfach einen 4. Verhandlungstag an, auf dem lediglich dieses wenige Minuten umfassende Video angeschaut werden soll, zu dem wieder einmal die Angeklagte und ihre Verteidigerin aus Köln anreisen müssen, was die Prozesskosten unnötigerweise in die Höhe treibt.

Solche schikanösen Praktiken und wie im heutigen Verfahren die der befangenen Richterin sind keine Einzelfälle. Offensichtlich weiß sich die Justiz angesichts öffentlichen Unverständnisses über die Lächerlichkeit der erhobenen Vorwürfe nicht anders zu helfen, als mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, so ein Vertreter der Prozessvorbereitungsgruppe. Dieses Verhalten der Rostocker Justiz gehört auch vor die Justizaufsicht und sollte auch die Fraktionen des Landtages beschäftigen.