Waldmüller: Bäderregelung bleibt vorerst in Kraft

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Wolfgang Waldmüller, hat enttäuscht auf die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Bäderregelung reagiert.

Das Gericht hat entschieden, dass die so genannte Bäderverkaufsverordnung gegen den grundgesetzlich verankerten Schutz der Sonn- und Feiertage verstößt.

„In Mecklenburg-Vorpommern ist der Tourismus ein Hauptwirtschaftszweig. Zur Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit als Urlaubsland trägt bei, dass unsere Gäste an vielen Orten auch am Sonntag (wie in allen anderen Tourismusdestinationen auch) einkaufen können. Diese Möglichkeit gibt außerdem den Händlern die Chance, im Sommer Rücklagen für den Winter zu bilden. Selbstverständlich ist der Schutz der Sonntagsruhe gerade für die CDU ein hohes Gut. Wir haben deshalb darauf geachtet, dass die Verkaufszeiten am Sonntag einen Besuch des Gottesdienstes ermöglichen. Umso bedauerlicher ist es jetzt, dass das Gericht diesen Schutz offenbar als nicht ausreichend bewertet.“

Wolfgang Waldmüller wies darauf hin, dass gegen die Entscheidung Zulassung der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht beantragt werden kann. „Bis zur abschließenden Entscheidung bleibt die Bäderregelung in Kraft“, so Waldmüller abschließend.

Jutta Hackert