Waldmüller: Anhörung der Volksinitiative entspricht dem Gesetz

Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, hat nach der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss noch einmal deutlich gemacht, dass die Regierungskoalition gesetzeskonform mit der Volksinitiative zum geplanten Steinkohlekraftwerk Lubmin umgegangen ist und umgehen wird.


„§ 9 des Gesetzes zur Ausführung von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass in dem mit der Volksinitiative federführend befassten Ausschuss des Landtages einem Vertreter des Antragstellers das Recht zusteht, das Volksbegehren zu erläutern.

Der Wirtschaftsausschuss hat beschlossen, dass sogar drei Vertreter der Volksinitiative diese erläutern können. Es ist deshalb schon mehr als ungewöhnlich, dass DIE LINKE gegen diese Vorgehensweise des Wirtschaftsausschusses polemisiert. Zudem sei die im Vorfeld kritisierte Wahl des zu kleinen Tagungsortes deplatziert. Im Raum sind jedenfalls heute viele Stühle leer geblieben“, so Wolfgang Waldmüller.

Hier geht es um eine Volksinitiative, nicht um eine Anhörung zu einem Gesetz oder eine Anhörung im Rahmen der Selbstbefassung. Wir richten uns dabei ganz klar nach dem für Volksinitiativen gültigen Gesetz. Alle gegenteiligen Behauptungen der Fraktion DIE LINKE sind falsch“, so der CDU Abgeordnete abschließend.