SPD und CDU einigen sich auf Regelung bei Verwaltungsgebühren an Hochschulen

Koalition will vierte Landeshochschulgesetz-Änderung in den Landtag einbringen

Gestern einigten sich SPD und CDU darauf, im Landeshochschulgesetz (LHG) für die Erhebung von Verwaltungsgebühren eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass der Gesetzgeber Konsequenzen eines Gerichtsurteils aus dem März 2008 ziehen muss. Nach diesem Urteil ist die Erhebung von Rückmeldegebühren durch die Hochschulen derzeit nicht zulässig.

„Mit einem Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro nähern wir uns der Realität in vielen anderen Bundesländern an. So können die Rechtsunsicherheiten infolge des OVG-Urteils beseitigt und die Einnahmen unserer Hochschulen stabilisiert werden“, so die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Ilka Lochner-Borst heute in Schwerin.

Ilka Lochner-Borst wies außerdem darauf hin, dass nur eine vierte Änderung des LHG die nötige Rechtssicherheit schaffen könne. Eine Änderung im Rahmen der dritten, derzeit im Parlament beratenen LHG-Änderung sei hingegen eventuell klageanfällig. „Unser Ziel ist es, im parlamentarischen Verfahren die dritte und die vierte LHG-Änderung zu einer zusammen zu führen“, so Lochner Borst abschließend.

Auch der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, begrüßte die Einigung: „Die vorgesehene Regelung schafft Rechtssicherheit für die Hochschulen und belastet die Studierenden nicht übermäßig. Gleichzeitig schaffen wir zahlreiche Mini-Verwaltungsgebühren ab und legen ein gesetzliches Verbot für weitere Verwaltungsgebühren fest. Dieser Weg dient der Verwaltungsvereinfachung, schafft einheitliche Verhältnisse im ganzen Land und stärkt die Rechte der Studierenden gegenüber ihren Hochschulen. Besonders wichtig: Das Erststudium bleibt weiterhin gebührenfrei“, so Brodkorb.