Vorsicht vor Anwerbung zur Geldwäsche im Internet!

Kriminalpolizei Wismar warnt vor „Jobangeboten“ per E-Mail

Wie leicht man zum „Geldwäscher“ werden kann, zeigt erneut ein aktueller Fall der Kriminalpolizei Wismar. Danach hatte ein Wismarer Bürger vor Kurzem ein Jobangebot per E-Mail als „Finanzagent“ erhalten. Vermeintlicher Absender der E-Mail war ein tatsächlich existenter US-amerikanischer Konzern. Gegen ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 4.500 Euro zuzüglich einer 5-prozentigen „Kommission“ sollte der Wismarer ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut eröffnen, Zahlungseingänge abwarten und dieses Geld anschließend per Western Union Bargeldtransfer an noch zu benennende Personen im Ausland weiterleiten.

Der Mann unterschrieb in der Folge diesen „Arbeitsvertrag“, eröffnete das gewünschte Konto und teilte dann die Bankverbindung seinem neuen „Arbeitsgeber“ per E-Mail mit. Alsbald ging dann eine erste Zahlung auf dem besagten Konto ein. Gemäß der darauffolgenden schriftlichen Anweisung des Arbeitgebers sollte er dieses Geld per Western Union an eine Privatperson in die Türkei transferieren.
Nun erschien dem Mann die Sache dann doch „spanisch“ und er wandte sich über einen Rechtsanwalt an die Kriminalpolizei in Wismar.

Die Polizei warnt dringend vor dem Abschluss derartiger „Arbeitsverträge“: „Wer sein Konto für derlei Transaktionen zur Verfügung stellt, macht sich wegen des Tatbestandes der Geldwäsche strafbar. Die auf diese Konten eingehenden Gelder stammen zumeist aus illegal „abgeräumten“ Konten oder sonstigen betrügerischen Internetgeschäften. Über die strafrechtliche Relevanz dieses Verhaltens hinaus kann eine Person, die ihr Konto für derartige Aktivitäten leichtfertig zur Verfügung stellt, auch zivilrechtlich für den eintretenden Schaden haftbar gemacht werden.“

Darüber hinaus, so die Polizei, wäre es niemals zu einer Auszahlung des vereinbarten „Gehaltes“ gekommen und der als Absender suggerierte Konzern habe nichts mit besagtem „Jobangebot“ zu tun gehabt.

Typisch für diese Anwerbeversuche sei ein ausschließlich über das Internet zustande kommender Kontakt. Telefonate oder persönliche Kontakte fänden auch später nicht statt, warnt die Polizei weiter. Verbraucher werden dringend darauf hingewiesen, bei diesen Angeboten sehr vorsichtig zu sein und sich nicht von vermeintlich „leicht verdientem Geld“ blenden zu lassen. So sollte man sich selbst die Frage stellen, warum ein ausländischer Konzern einen Mittelsmann für eine Kontoeröffnung in Deutschland  benötigen sollte? Und warum ein Konzern bereit sein sollte, für einen solch geringen Aufwand derart viel Geld zu bezahlen?