Vorsicht Geldwäsche! Auf Jobangebote per E-Mail nicht eingehen

Polizeiinspektion Wismar warnt vor Abschluss von „Arbeitsverträgen“ als vermeintlicher „Paketmanager“ oder „Postagent“

Ein Aktueller Fall:
Eine junge Frau aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg hatte per E-Mail ein Jobangebot als sogenannte „Paketmanagerin“ erhalten. Vermeintlicher Absender der E-Mail war eine US-amerikanische Firma. Gegen ein nicht näher spezifiziertes Salär, welches vom Warenwert der jeweiligen Sendung abhängen sollte, verpflichtete sich die junge Frau, Pakete an ihrer Wohnanschrift anzunehmen und diese dann an einen Empfänger in Polen weiterzuleiten. Die jeweiligen Adressdaten waren ihr von ihrem „Arbeitgeber“ nahezu zeitgleich per E-Mail mit bereits fertig frankierten Paketmarken übermittelt worden.
Insgesamt leitete sie so ca. 10 Pakete an einen ihr unbekannten polnischen Empfänger weiter. Bei den Absendern dieser Pakete handelte es sich durchweg um in Deutschland ansässige Onlineshops: Unbekannte Täter hatten dort unter Nutzung der Personalien der „Paketmanagerin“ und unter Verwendung fremder, gestohlener Kreditkartendaten verschiedene Waren bestellt und an die Anschrift der „Paketmanagerin“ liefern lassen. Der bislang eingetretene Schaden wird auf ca. EUR 15.000,- geschätzt.

Diese Begehungsweise ist nicht neu und der Polizei seit mindestens 5 Jahren bekannt. Die Polizei warnt dringend vor dem Abschluss solcher „Arbeitsverträge“. Wer auf derartige Angebote eingeht und sich als vermeintlicher „Paketmanager“ oder „Postagent“ anheuern lässt, kann sich wegen des Tatbestandes der Geldwäsche strafbar machen. Zusätzlich zur strafrechtlichen Relevanz dieses Verhaltens kann eine Person, die sich an derlei Aktivitäten beteiligt, zivilrechtlich für den eintretenden Schaden haftbar gemacht werden. Jedermann ist also gut beraten, vermeintlich verlockende Angebote, vor allem solche, die per E-Mail eingehen, genau zu prüfen und sich zu fragen, ob die verlangte Tätig- oder Gefälligkeit überhaupt einen legalen Hintergrund haben kann.