Vierkant: Bibliotheken sind freiwillige kommunale Leistung

Wie der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Vierkant, informierte, wird sich der Landtag mit der Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken im Land befassen.

In diesem Zusammenhang warnte der CDU-Abgeordnete jedoch davor, falsche Erwartungen zu wecken und zeigte sich nach wie vor skeptisch über den Sinn eines so genannten Bibliotheksgesetzes.

„Es ist vernünftig und richtig, wenn wir nun – nach der Anhörung im Ausschuss – die Landesregierung dazu auffordern, eine gründliche Evaluation des Ist-Zustandes der Bibliotheksstruktur vorzunehmen. Eine solche Bestandsaufnahme ist immer sinnvoll. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass öffentliche Bibliotheken in kommunaler Verantwortung stehen. Deshalb müssen wir darauf achten, keine unerfüllbaren Erwartungen zu wecken. Den Ruf nach einem Bibliotheksgesetz hinterfrage ich deshalb sehr kritisch.

Der Erhalt und der Ausbau der Bibliotheken ist eine freiwillige kommunale Leistung. Das Land sollte sich hier nicht über Gebühr einmischen, zumal der finanzielle Spielraum für neue Unterstützungssysteme kaum vorhanden ist. Wer suggeriert, dass ein Bibliotheksgesetz unter Umständen beispielsweise die Schließung einer konkreten Bibliothek verhindern könnte, täuscht die Öffentlichkeit. Zudem muss in der gesamten Diskussion die technische Entwicklung beachtet werden.

Vieles wofür früher der Gang in die Bibliothek notwendig war, kann heute ebenso im Internet recherchiert und gelesen werden. Daher soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung einer digitalen virtuellen Bibliothek unter Berücksichtung des veränderten Medienverhaltens eine sinnvolle Ergänzung innerhalb der Bibliotheksstruktur darstellt“, machte Jörg Vierkant deutlich.