Bibliotheksgesetz und Entwicklungskonzept für Bibliotheken erforderlich

Nach Ansicht des kulturpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Torsten Koplin, reicht die Absicht der Koalitionsfraktionen, lediglich prüfen zu lassen, ob ein Entwicklungskonzept für Bibliotheken im Land erforderlich ist, nicht aus, um die besorgniserregende Entwicklung im öffentlichen Bibliothekswesen im Land zu stoppen.


„Das Engagement der Regierungsfraktion ist zwar ehrenwert, bleibt aber inkonsequent“, erklärte Koplin am Montag. „Die Anhörung der Experten, die auf Antrag der Linksfraktion im Juli dieses Jahres stattfand, hat deutlich gemacht, dass wir sowohl ein Landesbibliotheksgesetz als auch ein Bibliotheksentwicklungskonzept brauchen“, erklärte Koplin am Montag. „Die Fakten liegen auf dem Tisch, was soll da noch ein Prüfauftrag?“

Ein Bibliotheksentwicklungskonzept soll nach Auffassung der Linksfraktion insbesondere Standards benennen. Ein Bibliotheksgesetz müsse die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Bibliotheken schaffen. „Wir haben einen Gesetzentwurf erarbeitet, der darüber hinaus die Grundlagen für die Arbeit einer Landesfachstelle, den Aufbau einer digitalen virtuellen Bibliothek sowie die Finanzen regelt. „Die Koalitionsfraktionen sollten im Interesse unserer Bibliotheken konsequent handeln und unserem Gesetzentwurf, den wir in der Oktobersitzung einbringen werden, offen gegenüberstehen“, sagte Koplin.