Verwaltungsgericht bestätigt Dienstenthebung des Bibower Bürgermeisters

Im Streit um die vorläufige Dienstenthebung des Bibower Bürgermeisters hat das Verwaltungsgericht Schwerin am 04.10.2007 die disziplinarrechtliche Suspendierung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters bestätigt.

In der Begründung seiner Entscheidung führt das Gericht aus, dass der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens bestünde, das im Disziplinarverfahren den Ausspruch der schwersten Disziplinarmaßnahme, nämlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, erfordert.

Innenminister Lorenz Caffier sieht sich bestätigt: „Das Gericht ist unserer Rechtsauffassung in vollem Umfang gefolgt. Auch betont das Gericht die Pflicht der Aufsicht, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Gesetze beachtet werden.“