Vertragsstörungen beim „Reisebüro Rehpenning GmbH i. G.“

Verbraucherzentrale warnt: Vertragsstörungen beim „Reisebüro Rehpenning GmbH i. G.“ aus Schwerin und Güstrow

Verbraucher berichten, dass im Oktober Vertragspartner des Reisebüros Rehpenning den Urlaub abbrechen mussten, da Hotelzimmer nicht bezahlt worden sein sollten und weitere Verbraucher die Reise wegen Unstimmigkeiten nicht antreten konnten. Mehrmals wurde durch das Unternehmen gegenüber den Verbrauchern erklärt, Entgelte zurückzuerstatten. Entsprechende Vereinbarungen wurden getroffen, ohne diese einzuhalten. Leider sollen betroffene Verbraucher die Reise bezahlt haben, ohne einen Reisesicherungsschein zu erhalten.

Wie die rechtliche Situation ist, erläutert Verbraucherschützer Joachim Geburtig: Seit 1994 sind Veranstalter von Pauschal­reisen verpflichtet, die Kundengelder mit einer Insolvenzversicherung abzusichern. Ein Sicherungsschein ist der Nachweis, dass die Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die gezahlten Beträge erstattet und gegebenenfalls die Rückflugkosten übernimmt. Sicherungsscheinpflichtig ist jeder Reiseveranstalter. Stellt der Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein aus, besteht auf Seiten des Kunden keine Pflicht zur Vorkasse.

Im konkreten Fall hat Verbraucherschützer Joachim Geburtig die zuständigen Gewerbeämter informiert und in der Sache selbst bei der Polizeidirektion Schwerin Strafanzeige erstattet. Zu einer Stellungnahme war das Reisebüro Rehpenning gegenüber der Verbraucherzentrale nicht bereit. Den Verbrauchern empfiehlt Geburtig nunmehr das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.

Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.